Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nach dem AÜG grundsätzlich erlaubnispflichtig. Gerade jetzt in der Coronakrise stellt sich aber die Situation am Arbeitsmarkt so dar, dass es auf der einen Seite viele Unternehmen gibt, deren Mitarbeiter nicht ausgelastet sind, und die deshalb die Belegschaft ganz oder teilweise bereits in Kurzarbeit geschickt haben oder beabsichtigen dies demnächst …weiterlesen
Archiv für April 2020
Corona Spezial: Neues Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und Kleinstunternehmer bei Dauerschuldverhältnissen ab 1. April
Der Coronavirus Covid-19 hat mittlerweile nicht nur ganz Deutschland erreicht, sondern die Coronakrise hat zwischenzeitlich auch Einzug ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gehalten, denn der Gesetzgeber hat im Schnelldurchlauf vorübergehend eine Reihe von grundlegenden Regelungen für das wirtschaftliche Zusammenleben in einer Gesellschaft modifiziert oder außer Kraft gesetzt, sondern auch ganz massiv in bestehende Verträge durch die …weiterlesen