Wer alleinerziehend ist und in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, der hat die Möglichkeit sein Kind, auch trotz des Shutdown in der Kita unterzubringen. Dies ist bekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass gerade diese Kita-Unterbringung, dazu führen kann, jedenfalls dann, wenn der Kindesvater dies nutzt um „anzugreifen“, eine Änderung des Umgangsrechts im Rahmen eines Eilverfahrens zu …weiterlesen