Am 19.03.2019 hatten wir an dieser Stelle unter der Überschrift „Bewertungserpressung ist kein Kavaliersdelikt“ von einem Phänomen berichtet, das im Internet immer stärker um sich greift, nämlich, dass Gewerbetreibende, die ihre Waren auch online verkaufen, immer öfter im Zusammenhang mit einem Kauf sich damit konfrontiert sehen, dass der Kunde im Nachgang etwas verlangt, worauf er …weiterlesen
Archiv für Juli 2020
Corona Spezial: Corona Pandemie befreit Erbin grundsätzlich nicht von der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben nicht nur die Abgabe eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses, sondern zusätzlich oder auch gleichzeitig die Abgabe eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Kommt der zur Auskunft verpflichtete Erbe dem Verlangen nicht nach, dann wird er vom Gericht entsprechend verurteilt. Soweit so gut. Was aber ist in Zeiten der Corona-Pandemie? Ist es dann einem Erben, …weiterlesen
Corona Spezial: Amtsgericht München verurteilt Reiseveranstalter zur Rückzahlung des Reisepreises
In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 21. Juli 2020 hat das Amtsgericht München (173 C 8919/20) einen Reiseveranstalter zur Rückzahlung des Reisepreises für eine wegen der Corona Pandemie abgesagten Kreuzfahrt verurteilt. Erwischt hat es die in der Schweiz ansässige MSC Cruises S.A.weiterlesen
Corona Spezial: Subventionsbetrug durch unberechtigte Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen
Subventionsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer weiß, mit welcher Unnachgiebigkeit der Staat als Gläubiger seine Forderungen – selbst bei Kleinbeträgen – eintreibt, der hat sich zunächst verwundert die Augen gerieben, mit welcher Freigebigkeit plötzlich aufgrund der aufgetretenen Corona-Pandemie Corona-Soforthilfen an den Mann oder die Frau gebracht hat. Ein PC mit Internetzugang, ein paar Mausklicks und, wenn …weiterlesen
Gesellschafterbeschlüsse müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung angefochten werden
Wer als Gesellschafter einer GmbH nicht an der Gesellschafterversammlung teilnimmt, der ist gehalten sich selbst zeitnah über den Inhalt der Beschlussfassung zu informieren. Dies jedenfalls dann, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, dass eine etwaige gerichtliche Anfechtung zu spät erfolgt und damit verfristet ist. Einfach zuzuwarten bis das Protokoll kommt, um dann in Ruhe zu entscheiden, …weiterlesen