In Bayern ticken die Uhren anders. Dies jedenfalls könnte man meinen, wenn man einerseits die Entscheidung des BayVGH vom 29.10.2020 (20 NE 20.2360) mit der Entscheidung des Hessischen VGH vom 23. Oktober 2020 (6 B 2551/20) über die wir am 30. Oktober berichtet haben, vergleicht. Während die Richter in Hessen auf Klage eines Wirts die …weiterlesen