Im Kleinbetrieb, also Betrieben mit unter 10 Mitarbeitern, findet das Kündigungschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht sozial gerechtfertigt sein muss. Die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers ist also gerichtlich nur sehr eingeschränkt nachprüfbar. Unwirksam ist sie allerdings dann, wenn sie willkürlich oder sittenwidrig ist. Das Arbeitsgericht Köln hat in seinem Urteil …weiterlesen
Archiv für Januar 2022
Das sagt der BGH zur Mietzahlungspflicht im Gewerbemietvertrag bei coronabedingten Geschäftsschließungen
Am 12.01.2022 hat nun der BGH (XII ZR 8/21) sich erstmalig mit der Frage befasst, inwieweit coronabedingte Geschäftsschließungen gewerbliche Mieter von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete befreien. Während viele Betroffene auf klare Vorgaben der obersten deutschen Richter gehofft haben, die für solche Streitigkeiten Planungssicherheit geben und den Instanzgerichten die Entscheidung erleichtern, hat sich der …weiterlesen
Zum Beschwerdewert bei der Unterlassung einer Äußerung
Die Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte ist grundsätzlich nur dann statthaft, wenn der Beschwerdewert über 600 € liegt oder das Berufungsgericht die Berufung ausdrücklich zulässt. In einem nun vom BGH mit Beschluss vom 16.11.2021 (VI ZB 58/20) entschiedenen Rechtsstreit, waren sich Amtsgericht und Berufungsgericht nicht einig darüber, mit welchem Streitwert ein auf Unterlassung einer in …weiterlesen
Corona Spezial: 3G bei Gericht – Rechtsschutz nur noch für Geimpfte?
Wir haben soeben ein Schreiben des Präsidenten des Arbeitsgerichts München erhalten, wonach ab dem 01.01.2022 in München bei Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in München der Zutritt nur noch nach vorzeigen eines 3G-Nachweises gestattet ist. Verlangt wird dabei ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen das Coronavirus die Genesung, die durch positiven PCR-Test nachgewiesen werden muss, der …weiterlesen
Kündigung der sog. Unfall-Kombirente durch die AXA-Versicherung unwirksam
Mit Urteil vom 17.12.2021 (20 U 21/21) hat das OLG Köln entschieden, dass die von der AXA-Versicherung ausgesprochenen Kündigungen der sog. Unfall-Kombirente, die als günstige Alternative zu Berufsunfähigkeitssicherung beworben worden war, unwirksam sei. Nach Auffassung der Richter würde die Kündigungsklausel in den AGB Verbraucher unangemessen im Sinne von § 307 BGB benachteiligen. Die Klausel sei …weiterlesen