Kommunikation per E-Mail ist einfach, schnell und preiswert. Kein Wunder, dass sie heute nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im geschäftlichen Verkehr weitverbreitet ist. Kommt es allerdings über den Inhalt einer E-Mail zum Rechtsstreit, dann trifft den Absender nach § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese auch dem Empfänger zugegangen …weiterlesen
Archiv für Februar 2022
Zum Widerruf eines Vertrags über den Einbau einer Heizanlage als Haustürgeschäft
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist für Verbraucher nicht nur bei Fernabsatzgeschäft, sondern auch bei Haustürgeschäften ein für Unternehmer nicht zu unterschätzendes „scharfes Schwert“. Diese Erfahrung musste in einem vom OLG Celle mit Urteil vom 12.01.2022 (14 U 111/21) zugunsten eines Verbrauchers entschieden Rechtsstreits auch ein Heizungsinstallateur machen, der, nachdem nach Einbau der Heizanlage der Verbraucher den …weiterlesen
Wasserwucher in Icking: Statt 1,43 € kostet der Kubikmeter Trinkwasser nun 3,88 € netto
Inflationsrate ca. 5 %, Verwahrentgelte der Banken 0,5 % anstatt Sparzinsen, Spritpreise (bezogen auf das Jahr 2020) ca. 60 %, Strom ca. 38 %, Gas ca. 75 % etc. Hinzu kommen stark steigende Preise für Lebensmittel. Viele sprechen deshalb bereits davon, dass in Deutschland eine „kalte Enteignung“ des Mittelschicht stattfindet. Damit aber nicht genug, denn …weiterlesen
Entschädigungsanspruch nach dem AGG ist verschuldensunabhängig
Liegt eine Diskriminierung nach dem AGG vor, dann darf ein Arbeitsgericht nicht mit der Begründung, es liege kein Verschulden des Arbeitgebers vor, von einer Entschädigung absehen, weil der Anspruch verschuldensunabhängig besteht. Schließt der betroffene Arbeitnehmer bzw. die betroffene Arbeitnehmerin dann allerdings einen Aufhebungsvertrag mit einer Abgeltungsklausel ab, dann gehen damit auch etwaige Entschädigungsansprüche unter (BAG, …weiterlesen
Gilt jetzt 3G auf dem Golfplatz?
Heute hat der BGV (Bayerischer Golfverband) die „frohe Kunde“ verbreitet, wonach ab sofort nicht mehr 2G, sondern die 3G-Regelung, auf Golfplätzen gelten soll. Konsequenz daraus ist, dass nun auch Ungeimpfte grundsätzlich weder Golf spielen dürfen, allerdings nur dann, wenn sie getestet sind. Als zulässige Tests sollen dabei geltend: PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt …weiterlesen