Das ist der Betrag, auf den eine potentielle Neukundin eines Fitnessstudios den Betreiber nach einem Probetraining verklagt hatte, weil ihr Muskelkater so stark gewesen sei, dass sie nicht nur diesen mehrere Tage gespürt hatte, wodurch ihre Lebensfreude erheblich beeinträchtigt gewesen sei, sondern sie hätte – verursacht durch das Training – auch mehrere Tage an Belastung Kopfschmerzen gelitten. Vor Gericht fand sie damit allerdings kein Gehör, denn das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 11.07.2018 (18 O 73/16) die Klage abgewiesen.
Kopf- und Gliederschmerzen durch EMS-Probetraining
„Weil 20 Minuten pro Woche genügen“ lautet der Werbeslogan einer Fitnesskette, die derzeit großflächig Studios eröffnet, in denen Eilige und Menschen mit wenig Zeit quasi im Vorbeigehen ihr wöchentliches Fitnessprogramm in nur 20 Minuten absolvieren sollen. Erreicht werden soll dies dadurch, dass nicht konventionell trainiert wird, sondern stattdessen lediglich Muskelpartien mit elektrischen Impulsen stimuliert werden (EMS-Training).
Die Klägerin war allerdings nicht begeistert. Statt eines Trainingserfolgs hat sie nach eigenen Angaben nur langanhaltende Schmerzen erlitten. Sie habe bereits über solche Schmerzen während des Trainings geklagt. Da sei ihr aber gesagt worden, das müsse so sein. Folge des Trainings seien bei ihr Kopfschmerzen Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut gewesen, was Indiz für das auflösen von Muskelfasern sei. Deshalb hätte auch die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Sie leide auch heute noch als Folge des Trainings unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Deshalb seien 5500 € Schmerzensgeld angemessen. So argumentierte die Interessenten vor Gericht, die ein kostenloses Probetraining in einem Studio absolviert hatte.
Muskelkater rechtfertigt kein Schmerzensgeld
Nachdem ein vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis gelangt war, dass weder dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen noch Schlafstörungen auf das Training zurückzuführen seien und auch keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestanden habe, verblieb letztlich Muskelkater über den das Gericht zu befinden hatte. Eine Rechtfertigung für Schmerzensgeld sahen die Richter allerdings nicht, denn ein mehrtägiger Muskelkater, auch wenn er mit 2tägigen Belastung Kopfschmerzen ab und sei, sei eine Beeinträchtigung, wie sie, so die Richter, nach jeder Art sportliche Betätigung zu erwarten sei und üblicherweise von Sporttreibenden Zeitgenossen auch hingenommen werde. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.