Ab dem 17. August 2015 findet die EU-Erbrechtsverordnung Anwendung für alle europäischen Erbfälle (außer Großbritannien, Irland und Dänemark). Die Änderungen sind gravierend, werden doch aus Auslandserbfällen unter Umständen Inlandserbfälle und umgekehrt.
Neu sind auch das internationale Erbkollisionsrecht sowie das Europäische Nachlasszeugnis. Diese müssen jetzt bei der Nachlassgestaltung beachtet werden.
Viele früher erstellte Testamente müssen zudem grundlegend überarbeitet werden. Wir beraten Sie gerne.