Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Münchner Rechtsanwaltskanzlei BPM legal vor, die im Auftrag der Firma Crome Art Imaging GmbH & Co. KG Markenschutzrechte und Namensrechte an der Bezeichnung „Crome Art“ geltend macht. Eine Besonderheit ist, dass von dem Abgemahnten nicht nur Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren aus einem hohen Gegenstandswert von 96.000 € geltend gemacht werden, sondern dass für ein weiteres Schreiben an einen Dritten, nämlich den Provider, bei dem die beanstandete Internetseite gehosted war, nochmals Gebühren aus einem Gegenstandswert von 60.000 € berechnet werden, so dass sich in Addition der Gebühren eine Forderung von über 3.500 € netto ergibt. Gleichzeitig wird im Rahmen einer Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 5.100 € verlangt.
Da die geforderten Ansprüche und Erklärungen sehr weit gefasst und die Beträge sehr hoch sind, sollten Sie, wenn Sie von einem ähnlichen Fall betroffen sind, nicht ohne kompetente anwaltliche Hilfe reagieren.