Uns liegt eine Abmahnung der Günther & Günther GmbH, einer Firma, die in Hamburg als Immobilienbüro tätig ist vor. Vertreten wird sie von dem Hamburger Rechtsanwalt Elmar E. Günther. Aufgrund der Namensidentität liegt die Vermutung nahe, dass eine familiäre Verbindung besteht.
Abgemahnt wurde ein Tölz ansässiges Maklerbüro. Gerügt wird ein Verstoß gegen die §§ 3, 5, 7 UWG, weil eine in Lenggries gelegene Immobilie auf der Immobilienplattform Immonet.de angeboten worden war, und dabei der Immobilie unterschiedlichen Postleitzahlbezirke außerhalb des örtlichen Umgriffs von Lenggries zugeordnet worden war. Gerügt wird neben einer Irreführung eine Belästigung von Interessenten denen per E-Mail das Angebot automatisch auch dann zugesandt wird, wenn in dem falschen Postleitzahlenbezirk gesucht wird. Der Umstand, dass bereits in der Überschrift ersichtlich wird, dass die Immobilie in Lenggries gelegen ist, wird dabei als unbeachtlich eingestuft.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Bezahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 25.000 €, also 1.044,40 € verlangt.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist so formuliert, dass sie keinesfalls ohne qualifizierten anwaltlichen Rat unterzeichnet werden sollte.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne.