Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Firma BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Henstedt-Ulzburg vor, die vertreten durch den Kieler Rechtsanwalt Martin Wolf, im Geschäftsverkehr auftretend als HAHN & WOLF Anwaltskanzlei, eine Verletzung der beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Wortmarke BRUBAKER Register-Nummer: 39845478 durch den Verkauf eines Badesets auf der Handelsplattform eBay gerügt. Gerügt wird ein Verstoß gegen § 14 MarkenG, weil die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers genutzt worden sei. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Auskunft sowie der Ersatz von Abmahngebühren in Höhe von 1.358,86 € aus einem Gegenstandswert von 30.000 € gefordert.
Formalien der Abmahnung sind ungewöhnlich
Bereits die Formalien des Abmahnschreibens sind auffällig, weil seitens der abmahnenden Kanzlei kein Aktenzeichen verwendet wird. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass eine Vielzahl von gleich gelagerten Abmahnungen ausgesprochen wird ohne diese konkret buchhalterisch zu erfassen. Ungewöhnlich ist auch, dass obwohl auf dem Schreiben vermerkt ist, dass die Abmahnung als Einwurf-Einschreiben versandt worden sein soll, die Abmahnung den Empfänger lediglich per E-Mail erleichtert.
Abgemahntes Produkt stammt von der Abmahnenden selbst
Materiell ist bei der Abmahnung fragwürdig, dass es sich bei dem zum Kauf angebotenen Badeset um ein Produkt handelt, das tatsächlich von der abmahnenden Firma BRUBAKER stammt, dass also bereits mit Zustimmung des Markeninhabers in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wurde, sodass die Abmahnung auch unter diesem Gesichtspunkt durchaus fragwürdig ist.
Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Wir unterstützen Sie bundesweit. Nicht zu reagieren ist übrigens keine Option, weil Ihnen dann in einem nächsten Schritt mit großer Wahrscheinlichkeit eine einstweilige Verfügung eines Landgerichts ins Haus flattern wird, wodurch die Kosten sich potenzieren.
Anmerkung:
Cineasten unter Ihnen wird der Name Brubaker vielleicht in anderem Zusammenhang bekannt sein. Es handelt sich nämlich um den Titel eines ein Gefängnisdrama aus dem Jahr 1980, in dem der Schauspieler Robert Redford die Hauptrolle des Henry Brubaker spielt. Als neuer Direktor eines Gefängnisses lässt dieser sich inkognito als Gefangener einsperren, um Missstände und Korruption in dem Gefängnis aufzudecken.