Während es in letzter Zeit etwas ruhiger um die Deutsche Umwelthilfe, die ja durch ihre Klagen gegen Kommunen wegen der Verhängung von Dieselfahrverboten große mediale Aufmerksamkeit erlangt hat, geworden war, scheint sie sich nun wieder einem altbewährten, lukrativen Geschäftsmodell zuzuwenden, nämlich der Abmahnung von fehlerhaften Immobilienanzeigen. Diesmal hat es in einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung einen Makler aus dem Oberland erwischt, der eine Eigentumswohnung zum Kauf angeboten hatte, ohne die erforderlichen Angaben zum Energieausweis nach § 16 a EnEV in der entsprechenden Verkaufsanzeige zur Verfügung zu stellen.
Auf die Formulierung der Unterlassungserklärung kommt es an
In der Abmahnung verlangt ihr Bundesgeschäftsführer, Jürgen Resch, der auch die uns vorliegende Abmahnung unterzeichnet hat, neben Abmahngebühren in Höhe von 229,34 €, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in der der Abgemahnte für den Fall eines neuerlichen Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € versprechen soll. Da die Deutsche Umwelthilfe (noch), trotz anderslautender Forderungen, nach wie vor den Status der Gemeinnützigkeit hat, verlangt sie anstatt der ansonsten üblichen 19 % Mehrwertsteuer bei Abmahnungen, lediglich den reduzierten Satz von 7 %.
Die Millionenumsätze, die die Deutsche Umwelthilfe jährlich mit Abmahnung erzielt, resultieren weniger aus den Abmahngebühren, sondern daraus, dass Unternehmen, die die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben haben, künftig überwacht werden und rigoros neuerliche Rechtsverletzungen mit horrenden Vertragsstrafen verfolgt werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist für den Abgemahnten sehr nachteilig formuliert und darf so keinesfalls abgegeben werden. Vielmehr empfiehlt sich die Abgabe einer wohldurchdachten, modifizierten Unterlassungserklärung, um das Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsansprüche, die unweigerlich mit hohen Kostenfolgen gerichtlich durchgesetzt werden würden, wenn auf die Abmahnung nicht reagiert wird, zu beseitigen.
Sind auch Sie Opfer der Deutschen Umwelthilfe geworden? Wir beraten und unterstützen Sie gerne, wie Sie sich in einer solchen Situation rechtlich bestmöglich zur Wehr setzen.