Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Nachdem wir erst am 22.07.2019 davon berichtet haben, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS für die T & D Versand GbR, vertreten durch die Gesellschafter Thorsten Hastreiter und Denis Rau, Kaufbeuren, einen fehlenden OS-Link abgemahnt hat, liegt uns nun eine auf den gleichen Tag datierende weitere Abmahnung des Gespanns vor in der neuerlich ein fehlender OS-Link zum Gegenstand der Abmahnung gemacht wird. Daneben wird das Fehlen einer Widerrufsbelehrung, mangelnde Informationen über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, mangelnde Informationen über die Speicherung des Vertragstextes sowie über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen gerügt. Anstatt der sonst üblichen 887,02 € wird diesmal die Bezahlung eine Abmahngebühr von 1358,86 € verlangt. Dies entspricht einer Kostenberechnung aus einem Gegenstandswert von 30.000 €. Begründet wird die Bildung des Gegenstandswerts dagegen nicht. Wie stets wurden kurze Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zeitnahen Bezahlung der Abmahngebühren gesetzt.
Erwischt hat es diesmal eine Firma für IT-Kommunikationstechnik, also keinen Onlinehändler. Diese hatte beim Aufräumen ihres Lagers eine vom Verfall bedrohte Druckerpatrone gefunden und, nachdem sie im normalen Geschäftsbetrieb gegenüber den Kunden nicht mehr aufgrund des bevorstehenden Verfalldatums zu gebrauchen war, über eBay zum Verkauf angeboten.
Nachdem uns zwei Abmahnungen an unterschiedliche Adressaten, die jeweils vom 18.07.2019 datieren, vorliegen, haben wir uns die verwendeten Aktenzeichen näher angesehen. Das Ergebnis war dann doch überraschend, weil die laufende Aktennummerierung an einem Tag um über 100 Akten angestiegen war, was unserer Meinung nach ein Indiz dafür ist, dass die beiden Abmahnungen Teil einer groß angelegten Abmahnwelle sind. Sollten auch Sie bzw. Ihre Mandanten eine auf diesem Tag datierende Abmahnung erhalten haben, dann melden Sie sich. Informationsaustausch kann hier im Falle eines Rechtsstreits hilfreich sein.
Last but not least ist auch diesmal die geforderte Unterlassungserklärung sehr weit gefasst, so dass sie so keinesfalls abgegeben werden sollte.
Haben auch Sie eine Abmahnung von FAREDS erhalten? Dann dürfen Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies wird sonst teuer. Wir unterstützen Sie gerne und sagen Ihnen, wie Sie am besten sachgerecht auf derartige Schreiben reagieren und kostspielige Rechtsstreitigkeiten, die Ihrem Unternehmen keinen spürbaren Vorteil bieten und damit unsinnig sind, vermeiden.