Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Uns liegt erneut eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in der diese für Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt, handelnd unter Dachs Germany, eine fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform in einem eBay Angebot zum Verkauf von Seife abmahnt. Ein Wettbewerbsverhältnis soll sich nach dem Inhalt der Abmahnung daraus ergeben, dass auf Amazon seitens des Abmahnenden Kosmetikprodukte vertrieben würden.
Wettbewerbsverhältnis soll sich aus dem Vertrieb von Kosmetikprodukten ergeben
Wie bereits zuletzt in allen Abmahnungen von FAREDS wird auch diesmal neben der Abgabe einer viel zu weit gefasst Unterlassungserklärung nur noch eine Abmahngebühren aus einem Gegenstandswert von 5.000 €, also mithin die Zahlung von 480,12 € verlangt. Noch im März hatte das Gespann FAREDS/Durstewitz für denselben Rechtsverstoß 887,02 € verlangt, also Gebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnet?! Während vormals Reitsportzubehör und dann Textilien abgemahnt wurden, sind jetzt offensichtlich Kosmetikprodukte an der Reihe…
Reduzierte Abmahngebühren dürfen nicht zur vorschnellen Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung verleiten
Ein Corona-Nachlass dürfte in der Preisreduktion kaum zu sehen sein. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass durch den geringeren Zahlbetrag Empfänger der Abmahnung dazu verleitet werden sollen, zähneknirschend zu bezahlen um Ruhe zu haben und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Dies wäre aber ein fataler Fehler, weil eben diese zu weit gefasst ist und deshalb vor Abgabe entsprechend modifiziert werden sollte.
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