Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Nachdem wir erst am 29.05.2019 davon berichtet haben, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS eine veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt hat, liegt uns bereits die nächste Abmahnung von FAREDS auf dem Schreibtisch. Auch diesmal ist Gegenstand der Abmahnung eine Widerrufsbelehrung. Auftraggeber ist nun aber die T & D Versand GbR, vertreten durch die Gesellschafter Thorsten Hastreiter und Denis Rau, Kaufbeuren. Auch diese sind in der Szene keine Unbekannten, sondern haben in der Vergangenheit bereits vielfach von sich reden gemacht, indem veraltete Widerrufsbelehrungen aber auch das Fehlen eines anklickbaren OS-Links zum Gegenstand von Abmahnungen gemacht worden sind. Während in unserem letzten Artikel ein Händler von Berufskleidung betroffen war, geht es diesmal in eine ganz andere Branche, nämlich um Drucker, Kopierer und deren Zubehör.
Wie bei Abmahnschreiben von FAREDS üblich wird nicht nur die Erstattung von Abmahngebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000 €, also 887,02 €, gefordert, sondern es werden extrem kurze Fristen zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung aber auch zu Begleichung der Gebühren gesetzt.
Diesmal ist besonders kurios, dass ein Angebot bei eBay zum Gegenstand der Abmahnung gemacht worden ist mit der Behauptung, es würde eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet, bei der Verbraucher nicht korrekt über dem Beginn der Widerrufsfrist belehrt worden wären, obwohl in dem aktuellen Angebot der gerügte Rechtsverstoß gerade nicht vorhanden war, weil der Abgemahnte schon seit längerem die neue gesetzliche Widerrufsbelehrung verwendet. Grund dafür könnte sein, dass mögliche Rechtsverstöße auf Vorrat dokumentiert und dann nach und nach abgearbeitet werden, ohne dass kontrolliert wird, ob zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Abmahnung der gerügte Rechtsverstoß behauptete Rechtsverstoß überhaupt noch vorgelegen hat.
Haben auch Sie eine Abmahnung von FAREDS erhalten? Dann dürfen Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies wird sonst nämlich teuer. Wir unterstützen Sie gerne und sagen Ihnen, wie Sie am besten sachgerecht auf derartige Schreiben reagieren.