Nun geht es Schlag auf Schlag. Nachdem wir erst am 13.02.2020 davon berichtet haben, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag eines Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt, handelnd unter der Bezeichnung Dachs Germany, eine veraltete Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop abgemahnt haben liegt uns nun erneut eine Abmahnung des Gespanns FAREDS/Durstewitz vor in der ebenfalls eine veraltete Widerrufsbelehrung zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht wird. Wie stets, wenn die beiden Protagonisten auftreten, werden nicht nur sehr kurze Fristen gesetzt, sondern aus einem Gegenstandswert von 10.000 € die Zahlung von 887,02 € an Rechtsanwaltsvergütung gefordert.
Umfangreiche Abmahntätigkeit nach immer dem gleichen Schema
Allein dadurch, dass innerhalb von nur rund einer Woche zwei nahezu inhaltsgleiche Abmahnungen auf dem Schreibtisch des Verfassers gelandet sind, wobei dies sicherlich nur die Spitze des Eisbergs ist, verdichten sich die Anhaltspunkte, dass die Abmahnungen nicht das Ziel haben Wettbewerbsverstöße zu ahnden, also der Lauterkeit des Wettbewerbs dienen, sondern dass ausschließlich damit Geld verdient werden soll, also wettbewerbsrechtlich sachfremde Ziele verfolgt werden.
Auch, wenn die Gerichte für gewöhnlich sehr sparsam mit der Möglichkeit umgehen, Abmahnungen wegen Rechtsmissbräuchlichkeit als unzulässig einzustufen, wird aufgrund der umfangreichen Abmahntätigkeit sicherlich das ein oder andere Gericht den Sinn und Zweck solcher Abmahnungen kritisch hinterfragen.
Angriff oder Schadensbegrenzung – Sie haben die Wahl
Nicht zu reagieren ist keine Option. Je nachdem, wie Ihre finanziellen Möglichkeiten sind könnte entweder versucht werden zum Gegenangriff überzugehen und eine solche Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage anzugreifen, wobei eine solche Rechtsstreit durchaus Risiken aufweist oder aber, wenn Sie ausschließen können, dass der Rechtsverstoß nochmals auftaucht und Sie auf der Suche nach einer „preiswerten“ Möglichkeit sind, aus der Sache herauszukommen, dann empfiehlt sich der Weg über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung unter gleichzeitiger Verweigerung der Kostentragung.
Falls auch Sie ein Opfer des Gespanns FAREDS/Durstewitz sind, dann beraten und unterstützen wir Sie gerne deutschlandweit.