Aktuell liegt uns wieder eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in der diese für Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt, handelnd unter Dachs Germany, eine fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform in einem eBay Angebot abmahnen. Das „Gespann“ FAREDS/Durstewitz“ setzen also auch ungeachtet der Coronakrise ihre umfangreiche Abmahntätigkeit, von der wir an dieser Stelle bereits des Öfteren berichtet haben, fort. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000 €, also 887,02 € brutto, verlangt. Wie stets, wenn dieses Duo abmahnt, werden auffällig kurze Fristen, sowohl für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch die Bezahlung der geforderten Abmahngebühren, gesetzt.
Abmahnung nutzt technische Schwierigkeiten bei der Verlinkung auf eBay
Während FAREDS für den Auftraggeber Durstewitz in der Vergangenheit, meist veraltete oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, sowohl bei Reitsportzubehör als auch im Textilbereich, abgemahnt hat, wurde diesmal gerügt, dass der vorhandene Verweis auf die OS-Plattform nicht klickbar gewesen sei. Auch diesmal betrifft die Abmahnung ein Angebot aus dem Textilbereich. Zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses wird ohne Nachweis behauptet, dass der Abmahnende Herr Durstewitz vergleichbare waren bei Amazon veräußern würde. Eine Klickbarkeit des erforderlichen Hinweises auf die OS-Plattform zur Streitbeilegung wird von der Rechtsprechung grundsätzlich verlangt. Gerade bei eBay haben aber manche Anbieter Probleme dies technisch umzusetzen. Die Verlinkung ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings nicht selbsterklärend, denn der Link kann nicht einfach gesetzt, sondern er muss hineinkopiert werden.
Verkäufer müssen Angebote unbedingt überprüfen und nachbessern
Wenn also Sie auch auf eBay verkaufen und bislang Ihre Waren angeboten haben, ohne einen klickbaren Link zu verwenden, dann sollten Sie dies schnellstens abstellen, weil sonst die Gefahr besteht, dass auch Ihnen bald unangenehme Anwaltspost ins Haus flattert. Die „Abmahnindustrie“ wird nämlich durch den Coronavirus (im Gegensatz zur Realwirtschaft) nicht lahmgelegt. Ganz im Gegenteil. Da die Zahl der Onlineverkäufe aufgrund der Ausgangsbeschränkungen zunimmt, ist zu erwarten, dass Abmahner wieder verstärkt Angebote nach Fehlern durchsuchen, die sich in bare Münze umsetzen lassen.
Wir helfen bei Abmahnungen bundesweit
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. Dann helfen wir Ihnen gerne mit der Situation bestmöglich umzugehen. Wir unterstützen Sie bundesweit. Auf die Abmahnung nicht zu reagieren ist übrigens keine Option. Auch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, ohne dass diese Version rechtlich geprüft worden ist, ist meistens keine gute Idee, die teuer werden kann. Die Abmahngebühren sind eine Sache, an denen bei Abmahnung verdient wird. Meist lukrativer sind für die Abmahnung aber die Vertragsstrafen, die dann fällig werden, wenn gegen eine unbedacht abgegebene Unterlassungserklärung später erneut verstoßen wird. Hier können dann schnell einige 1.000 € anfallen, und das immer wieder aufs Neue.