Vorsicht Abmahnung! Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der CONTRA PIRACY – Worldwide Association for intellectual property vor, mit der für die Firma City Interactive S.A. mit Sitz in Polen angebliche Urheberrechtsverstöße verfolgt werden. Bei der CONTRA PIRACY soll es sich um einen Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in CH-6312 Steinhausen handeln. Für Deutschland ist lediglich eine Postfachadresse in Baden-Baden angegeben. In der Abmahnung, in der im konkreten Fall eine angebliche Urheberrechtsverletzung am Computerspiel „Sniper Ghost Warrior 2“ gerügt wird, wird nicht etwa, wie sonst bei Abmahnungen zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, sondern pauschal die Bezahlung von 270 €.
Aufgrund der Gesamtumstände, insbesondere der Postfachadresse in Deutschland, des fehlenden Verlangens einer Unterlassungserklärung sowie des relativ geringen Zahlbetrags, der weit unter dem liegt, was für gewöhnlich bei Urheberrechtsverletzungen an Zahlung verlangt wird, ist nicht auszuschließen, dass es sich hierbei um einen Trittbrettfahrer handelt, der hier versucht mit dem Druckmittel“ Angst“ unberechtigte Zahlungen zu erlangen. Vor diesem Hintergrund sollte die Forderung nicht erfüllt werden. Wenn Sie sicher sind, die behauptete Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben, dann können Sie auch bei jeder Polizeidienstelle Strafanzeige wegen Verdachts des versuchten Betrugs erstatten, da nicht auszuschließen ist, dass hier im großen Stil Unerfahrene abgezockt werden sollen.