Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des DFB hinsichtlich des am kommenden Samstag stattfindenden Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund in Berlin statt, bei dem dieser, vertreten durch die Kanzlei Beiten Burkart, Unterlassungsansprüche sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des Weiterverkaufs von Endspielkarten über die Handelsplattform eBay geltend macht.
Der DFB beruft sich dabei auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen geregelt ist, dass diejenigen, die eine Zuteilung für das Endspiel erhalten haben, die Karten nicht über das Internet weiterverkaufen dürfen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt der DFB (von einem Verbraucher) die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 €. Dieser Betrag wird als Entgegenkommen dargestellt, da nach der Regelung in den AGB eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 € verlangt werden kann. Der DFB droht gleichzeitig damit, dass der Erwerber der Karten, wenn er den geforderten Geldbetrag nicht zusätzlich zu dem bereits bezahlten Eintrittspreis bezahlt, keinen Zugang zum Stadion finden wird, weil die Karten gesperrt sind.
Auch, wenn soweit ersichtlich, ein solcher Fall bislang noch nicht oberinstanzlich entschieden worden ist, erscheint fraglich, ob derartige Regelungen gegenüber einem Verbraucher überhaupt wirksam sind. Dies vor dem Hintergrund, dass der BGH bereits im Jahr 2003, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung, entschieden hat, dass in allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vertragsstrafe nur dann wirksam vereinbart werden kann, wenn sie maximal 5 % des Auftragsvolumens, also hier des Kaufpreises, beträgt. Ein höherer Betrag kann nur durch Individualvereinbarung geregelt werden.
Anmerkung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen haben nur Geltung zwischen den Vertragsparteien. Wer also Karten nicht unmittelbar vom DFB, sondern zuvor von einem Dritten erworben hat und diese weiter verkauft, kann bereits aus diesem Grund nicht wegen Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des DFB belangt werden.