Die Anwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte mahnt regelmäßig Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing im Auftrag der Koch Media GmbH mit Sitz in Planegg bei München ab. Uns liegt zwischenzeitlich eine Abmahnung vor, in der nunmehr als Auftraggeberin nicht mehr die Koch Media GmbH mit Sitz in Planegg, sondern die Koch Media GmbH mit Sitz in Höfen, Österreich, angegeben wird.
Da Kanzleien, die Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing abmahnen augenblicklich durch die Änderung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus) vor dem Problem stehen, dass sie die Eltern für Verstöße ihre Kinder nur noch sehr eingeschränkt in Anspruch nehmen können, was dazu führt, dass die Kanzlei .rka Rechtsanwälte seitens der Firma Kochmedia GmbH augenblicklich in einem zweiten Schritt Forderungsschreiben unmittelbar an die Kinder verschickt, bleibt abzuwarten, ob durch die Verlagerung des Auftraggebers nach Österreich hier gezielt versucht wird die elternfreundliche BGH-Rechtsprechung zu umgehen, indem die Rechtsverfolgung dann über die Grenze nach Österreich verlagert wird.
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel „BGH-Urteil führt zur Abmahnung von Kindern“ vom 28.02.2013