Die AdSimple GmbH mit Sitz in Österreich ist betreibt einen Datenschutz-Generator, der Unternehmen hilft, DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen zu erstellen. Gerade für junge und kleinere Unternehmen erscheint dies interessant, weil es kostenlos sein kann. Oft aber kommt das böse Erwachen später, wenn entweder eine E-Mail von AdSimple ins Haus flattert, in der wegen Verstoß gegen Urheberrecht der Kauf eine Lizenz zum Preis von 299 € oder gar 499 EUR gefordert, wird. Noch teurer wird es, wenn hierauf nicht reagiert wird, weil dann im nächsten Schritt die Abmahnung einer Anwaltskanzlei folgt, die dann noch zusätzlich zu Unterlassung und Schadenersatz Aufwendungsersatz für die eigene Tätigkeit verlangt. Nachdem letzter Zeit bei uns verstärkt Anfragen wegen Schreiben von AdSimple Eingängen sind und aktuell das Abmahnschreiben einer Münchner Kanzlei auf dem Schreibtisch des Verfassers gelandet ist, ist es an der Zeit wieder einmal diese Geschäftspraxis näher zu durchleuchten.
Das Vorgehen von AdSimple
AdSimple bietet auf ihrer Website einen Datenschutz-Generator an, mit dem Unternehmen individuelle Datenschutzerklärungen erstellen können. Diese generierten Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden. Insbesondere muss ein Quellverweis mit einer Verlinkung zu AdSimple in der Datenschutzerklärung enthalten sein. Entfernt ein Nutzer diesen Verweis, sieht AdSimple dies als Verletzung ihrer Nutzungsbedingungen und urheberrechtliche Schutzrechte an.
Typische Abmahnungen von AdSimple enthalten folgende Forderungen:
– Sofortige Einfügung der Quellenbezeichnung inklusive Verlinkung oder Entfernung der gesamten Datenschutzerklärung.
– Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
– Auskunft über das Ausmaß der Nutzung der Datenschutzerklärung.
– Schadensersatz.
– Erstattung von Recherche- und Anwaltskosten.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Abmahnungen bildet das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG sind Sprachwerke, einschließlich Texte wie Datenschutzerklärungen, urheberrechtlich geschützt, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. AdSimple argumentiert, dass ihre generierten Texte diese Schöpfungshöhe erreichen, da sie individuell erstellt und ständig an technische und rechtliche Neuerungen angepasst werden.
AdSimple stützt sich dabei auf mehrere Gerichtsurteile, die die Schutzfähigkeit ihrer Texte bestätigt haben, darunter Entscheidungen des Landgerichts München I und des Handelsgerichts Wien. Ganz so eindeutig, wie AdSimple die Rechtslage darstellt, ist die Sache aber nicht, denn das OLG München hat beispielsweise in seinem Beschluss vom 03.03.2023 (6 W 1491/22) im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 S. 1 ZPO die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben, also hälftig geteilt, weil nach seinem Verständnis unter Berücksichtigung des österreichischen Rechts die Frage der Aktivlegitimation, also ob AdSimple überhaupt Inhaber des behaupteten Anspruchs ist, als fraglich bewertet hat. Zur Frage ob überhaupt Urheberrechtsschutz an den Texten besteht, wird auch gern der Beschluss des KG Berlin vom 11.05.2011 (24 U 28/11) herangezogen, weil dort die Richter entschieden haben, dass bei derartigen Schriftwerken die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird, um Urheberrecht Schutz genießen, beim Anspruchsteller liegt, also AdSimple hierfür darlegungs- und beweisbelastet ist.
Verhalten bei Erhalt einer Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung von AdSimple erhalten, sollten Sie folgende Schritte beachten:
1. Nicht ignorieren: Eine Abmahnung ernst zu nehmen ist essenziell, um weitere rechtliche Schritte und höhere Kosten zu vermeiden.
2. Nicht selbst reagieren: Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht, bevor Sie eine Antwort formulieren oder Dokumente unterschreiben.
3. Keine Zahlungen leisten: Zahlen Sie die geforderten Beträge nicht sofort, sondern lassen Sie die Abmahnung zunächst rechtlich überprüfen.
4. Unterlassungserklärung prüfen lassen: Eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben. Lassen Sie diese daher unbedingt von einem versierten Anwalt prüfen.
Fazit
Die Abmahnungen durch AdSimple zeigen die Wichtigkeit, die Nutzungsbedingungen bei der Verwendung generierter Rechtstexte genau einzuhalten. Unternehmen, die von einer solchen Abmahnung betroffen sind, sollten besonnen handeln und rechtlichen Rat einholen, um unnötige Kosten und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Die aktuelle Rechtsprechung stützt die Ansprüche von AdSimple, was die Einhaltung der Lizenzbedingungen umso wichtiger macht.
Für weiterführende Informationen und eine fundierte rechtliche Beratung empfehlen wir, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie angemessen auf die Abmahnung reagieren.