Neues vom AGG-Hopper: Am 11. April hatten wir an dieser Stelle über einen sog. AGG-Hopper berichtet, der vor dem Arbeitsgericht Berlin wegen angeblicher Geschlechterdiskriminierung auf Entschädigung geklagt und gegen den von unserer Kanzlei vertretenen Arbeitgeber verloren hat. AGG-Hopper sind Personen, die sich zum Schein auf fehlerhaft formulierte Stellenanzeigen bewerben und dann, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden sind, eine Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung oder manchmal auch wegen Altersdiskriminierung verlangen.
Der gelernte Bankkaufmann hatte nun im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg neuerlich kein Glück. Auch hier haben wir erfolgreich den Arbeitgeber vertreten. Die Richter haben mit Urteil vom 13.11.2018 (7 Sa 621/18) die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Nachdem der Scheinbewerber zuletzt auch Klagen vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München I verloren hat, scheint seine Zeit, in der er vielfach Fehler in Stellenanzeigen, die nicht geschlechtsneutral formuliert waren, zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil genutzt hat, zu Ende zu gehen. Immer öfter wird durchschaut, dass hier die vom Gesetzgeber gut gemeinten Regeln des AGG gewerbsmäßig missbraucht werden.
Wir berichten ausführlich, sobald uns die Urteilsgründe vorliegen.