Mit den jüngsten Änderungen im Bereich des deutschen und europäischen Datenschutzrechts sind Webseitenbetreiber und Online-Diensteanbieter verpflichtet, ihre rechtlichen Dokumente anzupassen. Besonders relevant sind hier die Umbenennungen des Telemediengesetzes (TMG) in das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen Änderungen und bieten praktische Tipps zur Umsetzung.
Telemediengesetz (TMG) wird zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt, welches am 14. Mai 2024 in Kraft trat. Das DDG implementiert die europäischen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) und soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste modernisieren und harmonisieren. Wesentliche Inhalte des TMG wurden ins DDG übernommen, sodass die Änderungen hauptsächlich redaktioneller Natur sind. Die Impressumspflicht bleibt in § 5 DDG bestehen, was vorher § 5 TMG war.
Praktische Umsetzung im Impressum
Es ist wichtig, das Impressum Ihrer Website anzupassen. Wenn Sie bisher auf § 5 TMG verwiesen haben, sollten Sie dies nun auf § 5 DDG ändern. Alternativ können Sie auf die explizite Nennung des Paragraphen verzichten, um zukünftige Anpassungen zu erleichtern. Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben, wie Name und Anschrift des Betreibers, Kontaktinformationen und gegebenenfalls die Register- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, korrekt und vollständig sind.
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wird zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Auch das TTDSG wurde umbenannt und heißt nun Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Diese Änderung erfordert ebenfalls eine Anpassung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.
Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Prüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung auf Verweise zum TTDSG und ersetzen Sie diese durch TDDDG. Achten Sie dabei darauf, dass alle Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Nutzer und zu den eingesetzten Technologien und Algorithmen korrekt und aktuell sind.
Neue Anforderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Neben den redaktionellen Änderungen bringt das DDG auch neue Anforderungen mit sich, die insbesondere für größere Plattformbetreiber relevant sind.
Kontaktstelle für rechtliche Anfragen
Das DDG verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, eine spezifische Kontaktstelle für rechtliche Anfragen durch Behörden zu benennen. Diese Kontaktstelle muss im Impressum klar ersichtlich sein. Ziel ist es, eine effiziente Kommunikation zwischen den Behörden und den Anbietern sicherzustellen.
Transparenzpflichten
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro sind nun verpflichtet, regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen. Diese Berichte müssen detailliert aufzeigen, wie oft und aus welchen Gründen Inhalte entfernt oder gesperrt wurden. Diese Maßnahme soll die Nachvollziehbarkeit und Fairness der Moderationspraktiken fördern.
Fazit
Die jüngsten Gesetzesänderungen erfordern von Webseitenbetreibern und Online-Diensteanbietern eine Überprüfung und Anpassung ihrer rechtlichen Dokumente, insbesondere des Impressums und der Datenschutzerklärung. Obwohl die Änderungen vor allem redaktioneller Natur sind, ist es wichtig, diese zeitnah umzusetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die neuen Anforderungen des DDG, insbesondere die Benennung einer Kontaktstelle für rechtliche Anfragen und die Erstellung von Transparenzberichten, sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Durch eine sorgfältige Anpassung Ihrer rechtlichen Dokumente stellen Sie sicher, dass Ihre Website den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, und schaffen Vertrauen bei Ihren Nutzern und Geschäftspartnern.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihre Website rechtlich auf dem neuesten Stand ist.