Wer beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt wird, dem wird regelmäßig von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, weil er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird. Was aber ist, wenn nach entzogener Fahrerlaubnis die Neuerteilung beantragt wird? Wer nun glaubt, dass eine solche Neuerteilung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er künftig „clean“ ist, der irrt, wie ein Urteil des VG Düsseldorf vom 24. Oktober 2019 (6 K 4574/18) zeigt. Die Richter hatten hier eine Klage gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid stattgegeben, weil ein MPU-Gutachten dem Kläger trotz Cannabiskonsum eine ausreichende psycho-physische Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bescheinigt hat.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis trotz fortdauerndem Cannabiskonsum beantragt
Im entschiedenen Rechtsstreit war dem Kläger zunächst die Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum beim Führen von Kraftfahrzeugen entzogen worden. Im Rahmen seines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis legte der Kläger der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (kurz MPU) vor, das zwar zu dem Ergebnis gelangt war, dass der Kläger auch im Falle einer neu erteilten Fahrerlaubnis die Einnahme von Medizinal-Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen nicht werde trennen können. Gleichzeitig attestierte ihm aber das Gutachten die psycho-physische Leistungsfähigkeit unter Cannabiswirkung sicher ein Fahrzeug zu führen. Dies wollte die Fahrerlaubnisbehörde aber nicht gelten lassen und lehnte die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kurzerhand ab.
Medizinal-Cannabis-Patienten sind nicht generell ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
Nach Auffassung der Verwaltungsrichter sei zwischen illegalem Cannabiskonsum einerseits und demjenigen, der ärztlich verschriebenes Medizinal-Cannabis einnehme andererseits zu unterscheiden. Im letztgenannten Fall kann eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angenommen werden, wenn dies, wie im vorliegenden Fall, durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten bestätigt wird. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis habe dann zu erfolgen, wenn der Betroffene trotz der Einnahme von Medizinal-Cannabis durch das Gutachten nachweisen könne, dass er ausreichend leistungsfähig sei, um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.
Bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis komme es für die Frage der Fahreignung darauf an, ob der Betroffene
– Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt,
– keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind,
– die Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege steht und
– der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht, insbesondere nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird.
Diese Voraussetzungen lagen hier nach dem vorgelegten Gutachten vor, so dass nach Auffassung der Richter die Fahrerlaubnisbehörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt hatte.
Anmerkung:
Wegen der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung von dauerhafter Cannabiseinnahme hat die Fahrerlaubnisbehörde die Möglichkeit den Betroffenen nach einiger Zeit wieder aufzufordern erneut seine fortbestehende Eignung nachzuweisen. Dem Patienten darf aber nicht von vornherein auferlegt werden sich regelmäßig erneut untersuchen zu lassen. Dies würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.