Wer modern ist und etwas auf sich hält, der speichert seine Daten natürlich nicht mehr (ausschließlich) auf Smartphone oder PC, sondern in der Cloud, die für die Nutzer von Apple Produkten iCloud heißt. Dumm ist dabei nur, dass die meisten Menschen ihre Passwörter entweder im Kopf haben oder aber jedenfalls so aufbewahren, dass sie für Dritte – und damit nach dem Ableben auch für die Erben – nicht ohne weiteres zugänglich sind. Damit sind grundsätzlich erst einmal Daten, die sich in der iCloud befinden, für Erben nicht zugänglich. Dass ein solcher Zugang gleichwohl den Erben gewährt werden muss hat nun das Landgericht Münster in seinem Urteil vom 24.April 2019 (014 O 565/18) entschieden.
Nutzer war während Reise im Ausland verstorben
Im entschiedenen Rechtsstreit war der Nutzer während einer Reise im Ausland verstorben. Da Apple den Erben den Zugang verweigert hatte, zogen diese vor Gericht.
iCloud ist nich anders als Facebook zu behandeln
Nachdem bereits im Juli 2018 der BGH letztverbindlich entschieden hat, dass auch persönliche Daten, die in sozialen Netzwerken gespeichert sind, grundsätzlich in den Nachlass fallen, weil diese nicht anders zu behandeln seien als Briefe oder Tagebücher, Sahne die Richter am Landgericht Münster keinen Grund, weswegen das Urteil des BGH, dass seinem Facebook Konto ergangen war, nicht auch auf den Apple Dienst iCloud übertragen werden könnte und gaben den Erben recht.
Anmerkung:
Betreiber des iCloud-Dienstes ist übrigens die Apple Distribution International ULC, so dass sich derartige Klagen gegen die in Irland ansässige Tochtergesellschaft richten müssen.
Wer seinen Erben derartigen Ärger ersparen möchte, der ist gut beraten, wenn lebzeitig ein Verzeichnis führt, dass beispielsweise dem Testament beigefügt sein kann, in dem die Zugangsdaten zu allen wichtigen Diensten, die genutzt werden, enthalten sind. Dabei ist natürlich wichtig, dass dieses Verzeichnis auch immer wieder aktualisiert wird, damit es für die Erben von Nutzen ist. Wer wiederum nicht möchte, dass die Erben im digitalen Nachlass schnüffeln, der sollte dies wiederum ausdrücklich in seinem Testament regeln.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.