Während es in letzter Zeit, jedenfalls im Großraum München, ruhig geworden war um die Tätigkeit der BSA The Software Alliance geworden ist, wird diese wieder aktiv und macht derzeit im Auftrag der Firma Adobe umfassende Auskunftsansprüche gegen Lizenzinhaber, denen vermeintliche Software Piraterie unterstellt wird, geltend. Wir sagen Ihnen nachfolgend worum es geht und welche Möglichkeiten Sie haben.
Was ist die BSA Software Alliance überhaupt?
Bei der BSA Software Alliance, Inc. handelt es sich um einen internationalen Interessenverband von Softwareanbietern. Ihr wesentliches Tätigkeitsfeld besteht darin Unternehmen, die nicht korrekt lizenzierte Software einsetzen, zu identifizieren und rechtlich gegen diese vorzugehen. Empfänger von Schreiben der BSA sind dabei (nach unserem Kenntnisstand) regelmäßig kleinere Unternehmen, die hier offensichtlich unter Generalsverdacht gestellt werden, dass dann, wenn sie Software eines Unternehmens im Einsatz haben, diese nicht korrekt einsetzen und Lizenzbedingungen nicht beachtet würden.
Was verlangt die BSA Software Alliance?
In ihren Schreiben führt die BSA zunächst aus, dass sie die Lizenzprüfung im Auftrag eines Tochterunternehmens, in dem uns aktuell vorliegenden Fall Adobe, ausführen würde. Es wird dann um Mitwirkung des angeschriebenen Unternehmens gebeten. Forderungen sind dann, dass
- ein Formular zur Software-Bestandsaufnahme mit den erhobenen Informationen ausgefüllt wird,
- Kaufbelege für die Lizenzen eingereicht werden,
- eine Bestätigung abgegeben wird, dass im Unternehmen keine Gefahr durch die Verwendung illegaler Software, des Mehrfacheinsatzes von Lizenzen oder der Mehrfachnutzung von Anmeldedaten besteht und auch insoweit eine Erklärung abgegeben wird und, jetzt kommt das maßgebliche, worum es geht,
- falls ein Lizenzkauf notwendig wird, mit einem Vertriebspartner Kontakt aufgenommen werden soll.
Im Ergebnis geht es also bei den Schreiben darum, für die Softwareunternehmen Umsatz zu generieren, in dem Unternehmen aufgeschreckt und gegebenenfalls Lizenzen nachgekauft werden. Ein Nachkauf kann dann dazu führen, dass dies die nächste Begehrlichkeit auf den Plan ruft, nämlich nun Auskunft darüber verlangt wird, über welchen Zeitraum die Software, die keine Lizenz hat, bereits im Einsatz war und dann entsprechend Schadensersatzansprüche folgen.
Die Tätigkeit ist nicht unumstritten, weil damit auch ehrliche Kunden, die ihre Lizenzen gekauft haben, unter Generalsverdacht als Softwarepiraten gestellt werden und der im Unternehmen erzeugte Aufwand, um den Auskunftswünschen nachzukommen, nicht unerheblich ist. Da liegt es auf der Hand, dass die ehrliche Kundschaft durch solche Schreiben nicht nur verunsichert, sondern auch verärgert wird.
Wie Sie reagieren können
Natürlich können Sie, wenn Sie mitwirken möchten, all die Angaben machen, die verlangt werden. Dies ist aber freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es – jedenfalls ohne konkreten Tatverdacht – grundsätzlich nicht. Wenn Sie ganz auf der sicheren Seite sein möchten, dann müssen Sie sich die Bedingungen ihres Lizenzvertrages näher ansehen. Gerade dann, wenn eine sog. Volumenlizenz abgeschlossen wurde, dann könnte im Einzelfall eine Verpflichtung bestehen über den Einsatz dieser Lizenzen Auskunft zu erteilen. Allerdings gibt es auch hier regelmäßig keine weitreichendere Informations- oder Mitwirkungspflicht. Dies erst recht, wenn in dem Schreiben der BSA kein Hinweis auf eine Anspruchsgrundlage zu finden ist, auf die das Verlangen gestützt wird. Deshalb wird das Verlangen auch nur als „Bitte“ formuliert.