Uns liegt ein weiteres Schreiben der FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbH vor, die im Auftrag der BSA|The Software Alliance Urheberrechtsverletzung an Software der Firma Adobe, hier: Photoshop, verfolgen.
Die Kanzlei behauptet in ihrem Schreiben, ihre Mandantschaft habe erst kürzlich den Hinweis erhalten, dass unlizenzierte Computerprogramme im Betrieb des Adressaten eingesetzt würden.
Das Schreiben enthält die Aufforderung an den Adressaten innerhalb einer Frist entsprechende Auskünfte über die Anzahl der im Unternehmen genutzten Computer und der auf ihnen installierten Programme zu erteilen sowie Kopien der Lizenzbelege vorzulegen.
Wie die BSA von einer angeblichen Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt haben will, wird nicht mitgeteilt. Meist wird in den Kampagnen aber darauf abgezielt, dass Mitarbeiter von kleineren und mittleren Unternehmen (vermeintliche) Urheberrechtsverstöße melden. Wenn Sie also ebenfalls namens der BSA angeschrieben werden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dies auf einen Ihrer Mitarbeiter zurückzuführen ist.
Sollten auch Sie ein entsprechendes Schreiben der FPS Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie umgehend einen auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrenen Anwalt aufsuchen, denn ein solcher Anspruch besteht nicht ohne weiteres. Erforderlich ist vielmehr, dass eine Urheberrechtsverletzung hinreichend wahrscheinlich und das Auskunftsersuchen nicht unverhältnismäßig ist. Beiden Kriterien genügen derartige Aufforderungsschreiben regelmäßig nicht. Es handelt sich vielmehr um Standardschreiben, bei denen lediglich der Adressat und die Software ausgetauscht werden. Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.