Das sogenannte Leerstandsmodell, oft auch als Sylter Modell bezeichnet, ist eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, die insbesondere bei der Übertragung von Immobilienvermögen Anwendung findet. Ziel ist es, Grundbesitz, der sich im Betriebsvermögen oder im Vermögen einer Kapitalgesellschaft befindet, steuerlich begünstigt zu übertragen. Grundlage hierfür sind die Vorschriften der §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG), die unter …weiterlesen
Schutz vor Sozialhilferegress bei der schenkweisen Übertragung einer Immobilie
Die schenkweise Übertragung einer Immobilie von Eltern auf ihre Kinder ist ein häufiger Wunsch, insbesondere um das Familienvermögen zu sichern. Doch gerade im Hinblick auf einen möglichen Sozialhilferegress sollten rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig geprüft werden. In diesem Artikel erläutern wir, wie die Übertragung optimal gestaltet werden kann, um den Zugriff des Sozialhilfeträgers zu vermeiden.weiterlesen
Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr aus Wolfratshausen!
Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen – ein Jahr, in dem wir mit Ihnen, liebe Mandantinnen und Mandanten, manche gemeinsame Schlacht geschlagen und Sie in vielen Rechtsfragen begleiten durften. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns herzlich bedanken. Ihre Anliegen und Ihr Interesse an unseren Beiträgen sind uns Ansporn und Verpflichtung zugleich. …weiterlesen
(Keine) Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft?
Die Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, ist oft von weitreichender Bedeutung. Insbesondere bei einem zunächst überschuldet erscheinenden Nachlass neigen viele potenzielle Erben dazu, das Erbe vorschnell auszuschlagen, um sich vor finanziellen Verpflichtungen zu schützen. Doch wie der Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.08.2024 (Az. 8 W 102/23) zeigt, kann eine voreilige Ausschlagung schwerwiegende und …weiterlesen
Maklers Mühe ist oft umsonst – der rückabgewickelte schwebend unwirksame Kaufvertrag
Der Verkauf einer Immobilie ist ein komplexer Prozess, der oft die Zusammenarbeit mit einem Makler erfordert. Dass Makler keinen Anspruch auf Provision haben, wenn ihre Tätigkeit nicht von Erfolg gekrönt war, ist hinlänglich bekannt. Doch was passiert, wenn ein solcher Vertrag zwar notariell beurkundet, dann aber aufgrund rechtlicher Hürden rückabgewickelt wird, bevor er rechtswirksam wird? …weiterlesen
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