Gläubiger einer GmbH haben grundsätzlich nur Ansprüche gegen die Gesellschaft, nicht aber gegen deren Geschäftsführer. Dies gilt selbst dann, wenn ein „Griff in die Kasse“ des Geschäftsführers zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft geführt hat. Schadensersatzansprüche stehen nur der Gesellschaft, nicht aber deren Gläubigern zu (BGH, Urteil vom 07.05.2019, VI ZR 512/17).weiterlesen
Vorsicht bei der Rückführung von Gesellschafterdarlehen – im Insolvenzfall droht Anfechtung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 02.05.2019 (IX ZR 67/18) die Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bejaht, obwohl anschließend der zunächst an den Gesellschafter abgeflossene Betrag von einem Dritten, nämlich der Muttergesellschaft, wieder an die insolvente Tochtergesellschaft zurückgezahlt worden ist, also (bei laienhafter Betrachtung) rechnerisch Gläubiger nicht benachteiligt worden sind.weiterlesen
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei erhaltener Entlassungsentschädigung
Am Konjunkturhimmel in Deutschland ziehen schwarze Wolken auf. Meldungen über Gewinneinbrüche und Stellenabbau in großen und renommierten Unternehmen nehmen in der medialen Berichterstattung zu. Manche rufen bereits das Schreckgespenst der Rezession aus. Worüber allerdings (meist) nicht berichtet wird ist, dass diejenigen Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren und dafür aber vom Arbeitgeber zur „sozialen Abfederung für …weiterlesen
Ehrliche Finderin kostet Polizei-Pförtner den Job: Verdacht einer Unterschlagung rechtfertigt fristlose Verdachtskündigung
„Ehrlich währt am längsten“ und „Gelegenheit macht Diebe“. Wer hat diese Redensarten nicht schon einmal gehört. In einem vom LAG Düsseldorf mit Urteil vom 28.06.2019 (6 Sa 994/18) entschiedenen Rechtsstreit, ging es genau darum, denn der Verdacht, dass bei ihm ein gefundener 100 €-Schein abgegeben worden ist, den er nicht registriert, sondern stattdessen in die …weiterlesen
Wer einen Mitbewerber auf Facebook des Markendiebstahls bezichtigt handelt wettbewerbswidrig
Im Geschäftsleben wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Doch wer sich dabei verleiten lässt, über Wettbewerber allzu sehr öffentlich, insbesondere in sozialen Medien, herzuziehen, kann schneller als ihm lieb ist, vor Gericht landen. Was viele nämlich nicht wissen, ist, dass anders als beispielsweise bei Äußerungen im Rahmen von Verkäuferbewertungen, z.B. bei eBay oder Amazon, sich …weiterlesen
