Kommt es zu Spannungen am Arbeitsplatz, dann kann dies durch den Arbeitnehmer natürlich dadurch gelöst werden, dass er selbst kündigt. Aber nicht jeder Arbeitnehmer möchte gleich kampflos die Segel streichen und den Rückzug antreten. Dies insbesondere dann, wenn noch kein neuer Arbeitsplatz gefunden ist und damit aufgrund der Eigenkündigung eine zwölfwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld droht. …weiterlesen
Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber, wenn Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession verlangt wird?
Kirchliche Arbeitgeber verlangen regelmäßig, dass ihre Arbeitnehmer der eigenen Konfession bei Begründung des Arbeitsverhältnisses angehören und auch nicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses aus der Kirche austreten. Im erstgenannten Fall erfolgt keine Einstellung und im Falle eines Kirchenaustritts während laufendem Arbeitsverhältnis droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Erfordernisse waren bislang von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auch …weiterlesen
BAG verneint Altersdiskriminierung im Führungskräfteprogramm von Daimler durch das Konzept „60+“
Wer wegen des Alters diskriminiert wird, kann von seinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch. In einem nunmehr vom BAG mit Urteil vom 17.03.2016 (8 AZR 677/14) entschiedenen Fall hatte ein ehemaliger Verkaufsleiter von Daimler ein Angebot seinen Arbeitsvertrag nachträglich auf die Beendigung des 60. Lebensjahrs zu befristen und damit vorzeitig gegen …weiterlesen
Steht die Störerhaftung bei offenem WLAN nach deutschem Recht vor dem Aus?
In Deutschland haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerks für Rechtsverletzungen der Nutzer des jeweiligen Hot Spots nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Das betrifft sowohl den einzelnen Internetanschluss einer Familie als auch Unternehmer, die beispielsweise in ihrem Hotel, ihrem Geschäftslokal oder an einem Produktionsstandort Dritten WLAN zur Verfügung stellen. Diese Haftung kann der WLAN-Betreiber nur vermeiden, indem …weiterlesen
Kein Beweisverwertungsverbot bei Verwendung der Chronik eines Internetbrowsers im Kündigungsschutzprozess
Wer am Computer arbeitet, der kommt schnell in Versuchung, während der Arbeitszeit nicht nur zu arbeiten, sondern den Computer auch zu privaten Zwecken zu nutzen. E-Mails, soziale Netzwerke, Bestellungen oder auch einfaches Surfen. Dies alles sind Dinge, die sich auch vorzüglich am Arbeitsplatz erledigen lassen und (manchmal) mehr Spaß machen als die Arbeit. Zulässig ist …weiterlesen