Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein handfester Kündigungsgrund. Dies gilt aber nicht nur für die übermäßige Smartphonenutzung , sondern natürlich erst recht bei privater Nutzung des Dienstcomputers. Das Unrechtsbewusstsein mancher Arbeitnehmer mit Schreibtischjob ist hier erschreckend wenig ausgeprägt. So hat das LAG Berlin Brandenburg mit Urteil vom 12.02.2016 (5 Sa 657/15) die fristlose Kündigung eines …weiterlesen
Vorsicht: Weiterempfehlungs-E-Mail von Amazon stellt unzumutbare Belästigung dar
Onlinehändler, die ihre Waren (auch) über die großen Handelsplattformen eBay oder Amazon vertreiben, haben oft das Problem, dass die eigene Einflussmöglichkeit auf die Präsentation der Angebote nur sehr begrenzt ist. Kommt es dabei zu Rechtsverletzungen, dann steht der Umstand, dass der Händler selbst für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, weil diese vorgegeben wurde, der kostenpflichtigen …weiterlesen
Zur Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe bei vorzeitigem Tod des Ehepartners
Immer mehr Menschen leben viele Jahre ohne Trauschein zusammen. Wird dann doch geheiratet und stirbt nun der Ehegatte vor Ablauf eines Jahres nach der Hochzeit, dann hat der überlebende oft Probleme Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) zu erlangen, weil eine sog. Versorgungsehe vermutet wird. Nach § 19 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) erhält die Witwe eines Lebenszeit- oder Ruhestandsbeamten Witwengeld. Das gilt …weiterlesen
OLG München: Auch der Eigentumserwerb einer Immobilie durch Erfüllung eines Vorausvermächtnisses ist gebührenrechtlich privilegiert
Wird Grundbesitz durch Erbfolge übertragen, dann ist dies unter bestimmten Voraussetzungen gebührenrechtlich privilegiert. Die für die Eintragung eines Miteigentümers im Grundbuch nach Nr. 14110 KV GNotKG anfallende Gebühr ist nach Abs. 1 Satz 1 der Anmerkung nicht zu erheben für die den Inhalt des Grundbuchs berichtigende Eintragung der Erben, sofern der Eintragungsantrag in der festgesetzten …weiterlesen
Vermögensdelikte sind im Arbeitsrecht auch bei Kleinstbeträgen kein Kavaliersdelikt – es droht die (fristlose) Kündigung
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Wer stiehlt und schlägt der fliegt“. Dies bedeutet, dass Vermögensschädigungen des Arbeitgebers oder tätliche Angriffe regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Diese Erfahrung musste auch eine Kassiererin eines Supermarkts machen, die sich zum Nachteil des Arbeitgebers einen Pfandbon über 3,25 € ausgestellt und das Geld aus der Kasse entnommen hatte, ohne …weiterlesen