Kunden machen gerne Schnäppchen. Deswegen werden Waren besonders gerne gekauft, wenn einerseits die Ware mit einem höheren Preis ausgezeichnet ist und andererseits dieser Preis durchgestrichen wird und der Kunde stattdessen einen wesentlich niedrigeren Preis bezahlen muss. Nicht immer handelt es sich aber auch tatsächlich um einen Preisnachlass, weil unseriöse Anbieter genau dieses Schnäppchenverhalten der Verbraucher …weiterlesen
BGH: Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch Kontrollbetreuung
Die in unserer Gesellschaft stark zunehmende Altersdemenz führt dazu, dass das Hauen und Stechen um das Erbe, gerade bei vermögenden Personen, nicht erst mit Eintritt des Erbfalls beginnt, sondern oft schon viel früher. Dies deshalb, weil sich manchmal ein Kind noch zu Lebzeiten des dementen Elternteils eine umfassende Vorsorgevollmacht einräumen lässt oder zumindest versucht sich …weiterlesen
Können Erben vom Arbeitgeber des Erblassers Urlaubsabgeltung verlangen?
Stand der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes noch in einem Arbeitsverhältnis, ohne dass er bisher den ihm zustehenden Erholungsurlaub genommen hat, so kann den Erben ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung gegen den Arbeitgeber zustehen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 07.10.2015 (56 CA 10968/15) entschieden und sich dabei gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts …weiterlesen
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Wer in Wettbewerbssachen eine Abmahnung erhält, verteidigt sich oft im gerichtlichen Verfahren (auch) damit, dass die Abmahnung bereits unzulässig, da rechtsmissbräuchlich, gewesen sei, weil die Abmahntätigkeit des Abmahnenden in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu seiner Geschäftstätigkeit stünde. Für gewöhnlich trifft eine solche Argumentation bei Gericht aber auf taube Ohren, weil zum einen viele Richter davor zurückscheuen …weiterlesen
Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen geeigneten Bewerber mit Schwerbehinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, so wird eine Diskriminierung vermutet
Wer als Arbeitgeber meint, er sei völlig frei in seiner Entscheidung darüber, wen er zu einem Vorstellungsgespräch einlädt und wenn nicht, der irrt. Dies deshalb, weil in der Nichteinladung nach dem AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) eine Diskriminierung des Bewerbers gesehen werden kann, die dazu führt, dass dieser Entschädigungsansprüche geltend machen kann.weiterlesen