Noch läuft die deutsche Wirtschaft auf Hochtouren und die Steuereinnahmen sprudeln. Dies sind jedenfalls die Meldungen, die die Tagespresse gerne verbreitet. Doch die Anzeichen dafür, dass auch der Motor der Wirtschaftskraftmacht Deutschland bald ins Stottern geraten könnte, mehren sich. Erst unlängst haben Pressemitteilungen aufhorchen lassen, wonach das Einrichtungshaus Möbel Mahler hier in der Region in …weiterlesen
BFH: Kosten für die Betreuung eines Haustieres sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt
Haben Sie ein Haustier, das Sie während Ihres Urlaubs professionell betreuen lassen? Dann wird Sie eine neue Entscheidung des BFH (Urteil vom 03.09.2015 – VI R 13/15) erfreuen, denn in dieser Entscheidung haben die Richter letztinstanzlich klargestellt, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a …weiterlesen
Pfusch am Bau: Zur Haftung des Architekten für Baumängel
Der Traum vom Eigenheim kann schnell zum Albtraum werden, wenn am Bau gepfuscht wird. Wenn Sie einen Architekten mit der Bauaufsicht beauftragt haben, dann haften Ihnen aber nicht nur der Bauunternehmer oder die Bauhandwerker, sondern Sie können auch den Architekten mit in Haftung nehmen, denn die Mangelvermeidung ist oberste Architektenpflicht. Das Kammergericht hat in seinem …weiterlesen
BGH kippt 10 % Grenze für Mieterhöhungen oder Mietsenkung bei Flächenabweichung
Ist im Mietvertrag die Wohnfläche einer Wohnung zu groß oder zu klein angegeben, so hat dies bislang keine Rolle gespielt, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 % der Gesamtfläche betragen hat. Erst dann konnte, wenn die Fläche zu groß angegeben war, der Mieter eine Herabsetzung oder aber umgekehrt, wenn die Fläche zu klein angegeben …weiterlesen
Rücktritt vom Vertrag wegen verbauter Aussicht beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Papier ist bekanntlich geduldig. Entsprechend vollmundig klingen oft Verkaufsprospekte der Bauträger für Eigentumswohnungen. Wer hier als Bauträger allerdings zu dick aufträgt, der läuft Gefahr, dass wenn das, was er verspricht, nicht (dauerhaft) eingehalten wird, der Käufer sich durch Rücktritt vom Kaufvertrag lösen und so den gesamten Kauf rückabwickeln kann.weiterlesen