Geht ein Betrieb (oder Betriebsteil) durch Rechtsgeschäft auf einen Übernehmer über, dann sind vor dem Übergang nach § 613a Abs. 6 BGB Arbeitnehmer über den Übergang, sein Folgen sowie das den Arbeitnehmern zustehende Widerrufsrecht schriftlich zu unterrichten. Grund dafür ist, dass sich kein Arbeitnehmer gegen seinen Willen mit dem Betrieb verkaufen lassen muss. Widerspricht der Arbeitnehmer …weiterlesen
Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Hatte der Bundesfinanzhof noch mit Urteil vom 12.05.2011 entschieden, dass sämtliche Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, so hat er diese Auffassung mit Urteil vom 18.06.2015 (Az.: VI R 17/14) wieder aufgegeben und ist zur früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Danach kommt es auf die Ursachen an, die zu den Ausgaben geführt haben. Nur wenn sich der …weiterlesen
AG München: Kein Gartenhaus auf Sondernutzungsfläche ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer
Eine eigene Immobilie – und sei es nur in Form einer Eigentumswohnung – ist nach wie vor der Traum vieler Menschen. Wer es dann von der Mietwohnung in eine eigene Eigentumswohnung geschafft hat, stellt oft sehr schnell fest, dass die Nutzung des eigenen Eigentums auch hier sehr stark reglementiert ist. Diese Erfahrung musste auch ein Münchner Ehepaar …weiterlesen
Zur Verjährung von Filesharingansprüchen
Über lange Zeit hat die „Abmahnindustrie“ Abmahnungen wegen sog. Filesharing am Fließband ausgesprochen, ohne dabei allerdings die Ansprüche gegenüber denjenigen vermeintlichen Schultern auch gerichtlich zu verfolgen, die sich geweigert haben, die geforderten Abmahngebühren zu begleichen. Nachdem nunmehr der Abmahnwahn zurückgegangen ist, weil wohl immer mehr User um die Gefährlichkeit von Tauschbörsen im Internet wissen, mehren sich …weiterlesen
Erbschaftssteuerreform darf Unternehmen nicht über Gebühr belasten
Der Bund der Steuerzahler macht sich für ein unbürokratisches Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz stark. Deshalb fordert der BdSt Bundestag und Bundesrat auf, sehr genau auf die Belange der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer zu achten. Der BdSt kritisiert, dass vor allem die Interessen der kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Nicht akzeptabel ist der …weiterlesen