Nachdem wir in letzter Zeit immer wieder über Gerichtsentscheidungen berichtet haben, in denen die Abmahnindustrie bei der gerichtlichen Verfolgung in Filesharingfällen unterlegen war, berichten wir heute von einem Urteil des Amtsgerichts München, in dem diesmal ein Abgemahnter unterlegen ist. Die Beklagte Münchnerin war Inhaberin eines Internetanschlusses der nicht nur von ihr, sondern auch von ihrem Ehemann und …weiterlesen
BVerfG: Staatlicher Schutzauftrag kann nicht durch Vorsorgevollmacht ausgehebelt werden
Wer vermeiden möchte, dass dann, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen, für ihn eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, hat die Möglichkeit dies grundsätzlich mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht, die er einer oder mehreren Personen, denen er vertraut erteilt, zu verhindern. Allerdings sind auch der Vorsorgevollmacht Grenzen gesetzt. So hat …weiterlesen
BFH: Korrektur bei schlichtem „Vergessen“ in elektronischer Steuererklärung
Die viel gepriesene Digitalisierung hat auch vor den Finanzämtern keinen Halt gemacht. Deshalb ist es mittlerweile längst üblich, dass Steuererklärungen nicht mehr in Papierform eingereicht, sondern elektronisch übertragen werden. Dies ist für den Nutzer komfortabel und das Finanzamt spart sich die Arbeit, die gelieferten Daten neu zu erfassen. Problematisch ist dabei allerdings, dass Steuererklärungen an …weiterlesen
AG München: Weitergabe von Prozessunterlagen an Vormieter rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses
Den Vermieter sollte man bekanntlich nicht ärgern. Sonst droht Ungemach. Diese Erfahrung musste auch ein Münchner Paar machen, das zunächst selbst mit seiner Vermieterin erfolgreich einen Rechtsstreit geführt hatte, weil – wie sich im Nachhinein herausgestellt hatte – die gemietete Doppelhaushälfte anstatt der im Mietvertrag genannten 185 m² lediglich 158,46 m² hatte, und deshalb berechtigt …weiterlesen
Haftung eines Händlers auf der Amazon Plattform Marketplace für Rechtsverletzungen die durch Amazon begangen werden?
Onlinehändler haben es schwer. Nicht nur, dass eine teilweise ruinöser Wettbewerb herrscht und sich immer öfter mit Kunden auseinandersetzen müssen, die die vom Gesetzgeber aufgestellten weitreichenden Regelungen zum Schutz des Käufers missbrauchen, so sind sie oft auch schutzlos der Marktmacht der großen Handelsplattformen Amazon, eBay und Co. ausgeliefert. Dies insbesondere dann, wenn durch Fehler in …weiterlesen