Zweck des Mindestlohngesetzes ist es, dem Vollzeitbeschäftigten durch eigenes Einkommen die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts zu ermöglichen. Unabhängig von der Bezeichnung einzelner Leistung kommt es deshalb allein auf das Verhältnis zwischen dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten Lohn und dessen geleistete Arbeitszeit an. Mindestlohnwirksam sind damit alle Zahlungen, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung …weiterlesen
Keine Schadensberechnung bei Filesharingfällen im Wege der Lizenzanalogie bei fehlendem Internetverbreitungsrecht
Wer vor Gericht verklagt wird, weil er ein illegales Filesharing begangen hat und die Abmahnung nicht bereits damit eliminieren kann, dass aufgrund der sekundären Darlegungs- und Beweislast es dem Kläger nicht möglich ist zur Überzeugung des Gerichts vorzutragen, dass auch der Abgemahnte die Rechtsetzung begangen hat, kann auch auf die Rechtsfolgenseite sich noch erfolgreich zur Wehr setzen. Dies jedenfalls …weiterlesen
Vertragsfalle durch GES Registrat GmbH „Gewerberegistrat“ nun auch im Oberland
Die in Berlin ansässige GES Registrat GmbH versendet bundesweit Eintragungserfassung in ins „GEWERBEREGISTRAT“. Bei letzterem handelt es sich nicht etwa um ein offizielles Verzeichnis, sondern um einen reinen Fantasienamen unter dem ein privates Onlineverzeichnis betrieben wird. Namenswahl und Aufmachung des Schreibens erwecken den Eindruck, dass hier von einer öffentlichen Stelle Daten von Gewerbetreibenden erfasst werden …weiterlesen
AG München: Beleidigung des Vermieters im Rahmen eines Rechtsstreits rechtfertigt fristlose Kündigung
Vor Gericht geht es manchmal heiß her. Deswegen sind regelmäßig harte Worte und auch Beleidigungen durch die am Verfahren beteiligten Parteien oder Zeugen grds. nicht gesondert durch Ehrschutzverfahren angreifbar. Dass dies aber kein Freifahrtschein ist zeigt ein nunmehr veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München vom 14.11.2014 (452 C 16687/14). Im Rahmen eines Mietrechtsstreits, bei dem die …weiterlesen
Auslegung eines Vermächtnisses als Alleinerbeinsetzung
Bei juristisch nicht vorgebildeten Erblassern besteht oft die Problematik, dass diesen der Unterschied zwischen einer Erbeinsetzung einerseits und einem Vermächtnis andererseits nicht geläufig ist, also diese Begrifflichkeiten oft (zu Unrecht) synonym verwendet oder aber miteinander vermengt werden. Daher muss oft im Wege der Auslegung ermittelt werden, was der Erblasser in seinem Testament tatsächlich gewollt hat. …weiterlesen