In § 2302 BGB ist die Unbeschränkbarkeit der Testierfreiheit geregelt. Dort heißt es: „Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, ist nichtig.“ Trotz des eindeutigen Gesetzeswortlauts kommt es immer wieder vor, dass dies bei Abschluss von Prozessvergleichen, sowohl von Rechtsanwälten, aber …weiterlesen
OLG München: Auch Erklärungen von Rechtsanwälten sind der Auslegung zugänglich
Vor einiger Zeit haben wir an dieser Stelle davon berichtet, dass wir erfolgreich zugunsten einer Mandantin einen Kaufvertrag über den Bau eines Fertighauses rückabwickeln konnten. Auslöser des Streits war, dass die Parteien zunächst über ein Jahr über den Kaufpreis verhandelt und sich dann auch auf einen Festpreis geeinigt hatten. Die Käuferin war dabei, obwohl es …weiterlesen
Vorsicht Falle: Bei Freiberuflersozietät, bei der einzelne Partner zusätzlich Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielen
Wegen der sog. Abfärbewirkung dürfen in einer Personengesellschaft von Freiberuflern alle Mitglieder grds. nur Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Verstößt auch nur einer dagegen und gerät in dem mit gewerbesteuerbelegten Teil, dann unterliegen alle Einnahmen der Gesellschaft der Gewerbesteuer.weiterlesen
Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast bei sog. Filesharing-Fällen
An dieser Stelle haben wir zuletzt des Öfteren davon berichtet, dass immer öfter wegen Filesharings abgemahnte Anschlussinhaber vor Gericht erfolgreich sind, wenn sie richtig vortragen, also ihrer sog. sekundären Darlegungs- und Beweislast nachkommen.weiterlesen
OLG München: Recht auf Annahme der Erbschaft ist höchstpersönlicher Natur und damit nicht pfändbar
Nicht nur Schuldner sind erfindungsreich, wenn es darum geht sich ihren Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Manchmal sind auch Gläubiger recht erfinderisch, wenn es darum geht eine Möglichkeit zu finden titulierte Ansprüche zwangsweise durchzusetzen. So hatte eine Gläubigerin gegen eine Schuldnerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht erwirkt, in dem die Rechte der Schuldnerin auf Annahme und …weiterlesen