Maklers Mühe ist oft umsonst. Dieser aus der Juristenausbildung stammende Satz soll angehenden Juristen als Merkhilfe verdeutlichen, dass Immobilienmakler grundsätzlich nicht für ihre Tätigkeit, sondern nur für den Erfolg ihrer Tätigkeit bezahlt werden. Dass Maklers Mühe auch umsonst ist, wenn der Erfolg erst später ohne sein Zutun eintritt, musste nunmehr ein in München ansässiger Immobilienmakler erfahren, der für …weiterlesen
Beleidigung des Arbeitgebers als Psychopath muss kein Kündigungsgrund sein
Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, riskiert grundsätzlich den Verlust seines Arbeitsplatzes, weil eine solche Beleidigung im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Glück hatte ein Arbeitnehmer, der seinen Chef einen Psychopathen genannt hatte und dem deshalb fristlos gekündigt worden war. Denn das mit der Angelegenheit befasste Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 24.07.2014 (5 Sa …weiterlesen
AG München: Kein Zeugenbeweis bei mitgehörtem Telefonat
Bekanntlich wird nirgendwo so viel gelogen, wie vor Gericht. So kommt es auch immer wieder vor, dass besonders „schlaue“ Prozessparteien zum Beweis ihres Vortrags Zeugen anbieten, die das am Telefon Besprochene (vermeintlich) mitgehört haben wollen und deshalb bestätigen können. Hier wird verkannt, dass derjenige, der ein Telefonat heimlich mitgehört hat, nicht als Zeuge gehört werden …weiterlesen
Private Umzugskosten steuerlich absetzen
Umzugskosten können sowohl bei privater als auch bei beruflicher Veranlassung steuerlich geltend gemacht werden. 1. Bei beruflich bedingten Umzügen ergibt sich ein umfangreicher Katalog an Kosten, die, sofern sie nicht bereits der Arbeitgeber zahlt, als Werbungskosten abgesetzt werden können. Diese reichen von Transportkosten (egal ob gewerblich oder in Eigenregie), über Maklergebühren bis hin zu Kosten …weiterlesen
Letztwillige Zuwendung eines Wohnrechts an Familienwohnung an länger lebenden Ehegatten ist erbschaftsteuerrechtlich nicht privilegiert
Gehört das Familienheim einem Ehegatten oder beiden Ehegatten gemeinschaftlich, dann werden zu Übertragung des Nachlasses oft Konstruktionen gewählt, wonach bereits beim Eintritt des ersten Erbfalls die Immobile oder Immobilienhälfte des Erstversterbenden auf das oder die Kinder im Wege eines Vermächtnisses oder Vorausvermächtnisses übergehen soll, während dem länger lebenden Ehegatten zur Absicherung lediglich ein dingliches Wohnrecht eingeräumt wird. Eine …weiterlesen