Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes einstimmig und ohne Änderungen beschlossen. Durch das Gesetz wird der Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes gestoppt. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern sorgen für Abgabegerechtigkeit. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag, um die Künstlersozialversicherung zukunftsfest zu machen.weiterlesen
Ab August 2015 Neuregelung des innereuropäischen Erbrechts
Ab 17.08.2015 tritt die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Danach kommt es für das innereuropäische Erbrecht nicht mehr maßgeblich auf die Nationalität des Erblassers (so. Staatsangehörigkeitsprinzip), sondern auf den Aufenthaltsort an. Ist nämlich im Testament nichts anderes bestimmt, ist bei der Abwicklung innereuropäischer Erbfälle mit Vermögen in mehreren EU-Staaten grundsätzlich dasjenige nationale Erbrecht anzuwenden ist, …weiterlesen
Achtung: Neues Gesetz schränkt für Arbeitnehmer die Günstigerprüfung bei Kapitaleinkünften ein
Kapitaleinkünfte können anstelle der Abgeltungsteuer mit dem individuellen Einkommen besteuert werden, wenn dies günstiger ist. Eine in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung schränkt die Anwendung dieser Günstigerprüfung für Arbeitnehmer ein.weiterlesen
BAG: Kündigung durch den Insolvenzverwalter während Elternzeit ist trotz sozialversicherungsrechtlicher Nachteile wirksam
Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers muss der Insolvenzverwalter den Zeitpunkt zur Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht so wählen, dass mögliche sozialversicherungsrechtliche Nachteile für den Arbeitnehmer ausgeschlossen sind. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 301/12) mit Urteil vom 27.02.2014 letztinstanzlich entschieden.weiterlesen
Ausschweifende private Internetnutzung rechtfertigt auch nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit Kündigung ohne Abmahnung
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Einem Arbeitnehmer, der den PC seines Arbeitgebers ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit exzessiv für seine privaten Angelegenheiten nutzt, kann auch ohne Abmahnung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden. Dies stellte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 06.05.2014 (1 Sa 421/13) klar.weiterlesen