Gewerbliche Einträge in Telefonbüchern und Verzeichnissen sind teuer. Selbst für kleinere Einträge werden schnell mehrere 100 bis einige 1.000 € fällig. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in drei Fällen mit Urteilen vom 17.04.2014 (III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13) entschieden, dass Gewerbetreibende verlangen können kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und …weiterlesen
BGH: Kein Zahlungsanspruch des Unternehmers bei Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist gemeinschädlich. Deshalb ist der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle von Schwarzarbeit hinsichtlich des Lohnanspruchs des Unternehmers stets zu dem Ergebnis gelangt, dass ein solcher nicht gegeben ist, weil ein auf Schwarzarbeit gerichteter Vertrag nichtig ist. Allerdings wurde in der Vergangenheit dem Unternehmer dann doch über das Bereicherungsrecht ein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch auf …weiterlesen
BFH: Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift
Der BFH hat mit Urteil vom 06.02.2014 (VI R 61/12) entschieden, dass die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen ist.weiterlesen
Auskunftsverlangen wegen (angeblich) unlizenzierter Software (MS Office) durch BSA
Uns liegt ein Schreiben der FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbH vor, die im Auftrag der BSA|The Software Alliance Urheberrechtsverletzung an Software der Firma Microsoft, hier: MS Office Professional, verfolgen. Die Kanzlei behauptet in ihrem Schreiben, ihre Mandantschaft habe erst kürzlich den Hinweis erhalten, dass unlizenzierte Computerprogramme im Betrieb der Adressaten eingesetzt würden. …weiterlesen
Verkehrsanwaltsgebühr im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig
Landet ein Verfahren nach mehrjährigen Rechtsstreit schließlich beim Bundesgerichtshof, dann können die bisherigen Prozessbevollmächtigten das Verfahren nicht weiter führen, sondern es müssen so genannte BGH-Anwälte eingeschaltet werden. Meist erfolgt aus Gründen der Praktikabilität die Korrespondenz zwischen dem BGH-Anwälten und den bisherigen Rechtsvertretern im Interesse des Mandanten. Für diese Tätigkeit fällt regelmäßig eine 1,3 Geschäftsgebühr nach …weiterlesen