Die Betreiber von Fitnessstudios verdienen am besten an solchen Kunden, die zwar bezahlen, die Angebote aber nicht wahrnehmen. Deshalb sind Fitnessverträge manchmal mit langen Laufzeiten versehen und nur schwer kündbar. Nachdem im Zivilrecht der Grundsatz gilt, dass Verträge einzuhalten sind, sollte deshalb stets zuvor überlegt werden, ob der Abschluss eines Vertrages mit langer Laufzeit sinnvoll …weiterlesen
BFH: Vorzeitige Kapitalabfindung einer Pensionszusage führt zu verdeckter Gewinnausschüttung
Pensionszusagen, die Gesellschafter-Geschäftsführern gemacht werden, sind dann, wenn alles glatt läuft, für den Bezugsberechtigten eine schöne Sache. Oftmals gehen aber mit solchen Zusagen erhebliche Probleme einher, die für eine Gesellschaft existenzbedrohend sein können, insbesondere bei Familienunternehmen, wenn noch Zusagen für mehrere Generationen bei sinkender Ertragslage erfüllt werden müssen. Kann das Unternehmen nicht mehr genug Ertrag erwirtschaften, um …weiterlesen
BGH: Unverhältnismäßigkeit von Mängelbeseitigungskosten hängt von Einzelfallumständen ab
Ein Albtraum (nicht nur für den Käufer): der Käufer kauft ein mit einem Haus bebautes Grundstück und nach Übergabe stellt er fest, dass das Haus mit erheblichen Mängeln behaftet ist, weil es mit echtem Hausschwamm befallen ist. In einem nunmehr vom BGH (Urteil vom 04.04.2014 – V ZR 275/12) letztinstanzlich entschiedenen Rechtsstreit, hat der Käufer …weiterlesen
OLG München: Zu den Pflichten bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders
Der Einsatz elektronischer Medien und Hilfsmittel ist in der Anwaltskanzlei nicht mehr wegzudenken. Moderne EDV-Ausstattung, Onlinerecherche, digitales Diktat und Spracherkennung und Digitalisierung eingehender Post sind nur einige technische Errungenschaften, die heute das Leben in einer Anwaltskanzlei maßgeblich mitbestimmen. Wer sich dem verschließt, wird auf Dauer am Markt nicht bestehen können. Da erscheint es nahezu selbstverständlich, …weiterlesen
Einkommensteuererklärung 2013: Scheidungskosten weiterhin ansetzen
Als außergewöhnliche Belastung werden Ausgaben der privaten Lebensführung bezeichnet, die nicht als Sonderausgaben im Einkommensteuergesetz stehen, denen sich der Steuerpflichtige aber aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie entstehen zwangsläufig. Bis einschließlich 2012 wurden Zivilprozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, soweit der Steuerpflichtige selbst die Ursachen für den Prozess herbeigeführt hatte. Doch …weiterlesen