Wer behauptet eine Schuld bereits beglichen zu haben, ist dafür beweisbelastet. In derartigen Fällen wird bei Rechtsstreitigkeiten oftmals eine „Quittung“ vorgelegt, in der der Gläubiger den Empfang des Geldes quittiert haben soll. Besondere Probleme tauchen regelmäßig dann auf, wenn im Erbrecht der Darlehensgeber bereits verstorben ist und eine der Parteien, die Echtheit der Quittung und die …weiterlesen
BFH: Erstattungszinsen sind als Kapitalerträge zu versteuern
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 12. 11. 2013 (VIII R 36/10) entschieden. weiterlesen
Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichen Testats verschenken
Ehegatten regeln oft ihren Nachlass in einem gemeinschaftlichen Testament. Bei wechselbezüglichen Verfügungen tritt mit dem Ableben des Erstversterbenden eine Bindungswirkung für den überlebenden Ehegatten ein. Dieser kann dann nicht mehr anders durch Verfügung von Todes wegen (wirksam) testieren. Da das deutsche Erbrecht grundsätzlich die Zuwendung von einzelnen Gegenständen nicht kennt, sondern dem Prinzip der so …weiterlesen
BGH lässt Revision zu der Frage zu, ob bei Nichtigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung ein Anspruch des Rechtsanwalts auf die vollen gesetzlichen Gebühren besteht
In Zivilsachen richten sich die Anwaltsgebühren, solange nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Gerade bei hohen Gegenstandswerten wird bei außergerichtlicher Tätigkeit deshalb oft im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung eine andere Regelung getroffen. Was aber ist, wenn die Regelung aus Gründen (die der Rechtsanwalt zu vertreten hat) unwirksam ist? Lebt dann die gesetzliche …weiterlesen
BAG: Beweisverwertungsverbot bei Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht ein Vertrauensverhältnis und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieses ist gestört, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verdächtigt, dass er ihn bestohlen hat oder fortlaufend bestiehlt. Steht ein solcher Diebstahl fest, rechtfertigt dies regelmäßig eine fristlose Kündigung. Aber auch der bloße Verdacht kann unter dem Gesichtspunkt einer sog. Verdachtskündigung eine fristlose …weiterlesen