Bei behaupteten Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet ist bislang Verbrauchern die Rechtsverteidigung oft auch dadurch erheblich erschwert worden, in dem die Gerichte dem Abmahner einen sog. fliegenden Gerichtsstand zugebilligt haben, dieser also Klagen bei jedem sachlich zuständigen Gericht in Deutschland anhängig machen konnte. Auch, wenn insoweit zwischenzeitlich einige Gerichte in derartigen Fällen die Anwendbarkeit der Grundsätze …weiterlesen
Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sind grds. Arbeitslohn
Wer beruflich viel am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert leicht ein Bußgeld. In derartigen Fällen kommt manchmal der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei betrieblich veranlassten Fahrten dahingehend entgegen, dass er die Kosten für das Bußgeld übernimmt. Damit ist allerdings der Arbeitnehmer noch nicht aus dem Schneider, denn grundsätzlich wird die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn …weiterlesen
Sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aufteilbar?
Bei der Frage nach der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers scheiden sich bekanntlich die Geister. Während früher die Absetzbarkeit recht großzügig gehandhabt wurde, wurde sie später seitens der Finanzämter immer stärker beschnitten. Eine Anerkennung der Aufwendungen erfolgt regelmäßig nur dann, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Der IX. Senat des BFH …weiterlesen
Datenstreaming ist keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG
Der Download einer urheberrechtlich geschützten Datei verstößt gegen Urheberrecht und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Anders dagegen ist das sog. Datenstreaming zu beurteilen, bei dem eine Videodatei lediglich im Web-Browser des Nutzers abgespielt wird.weiterlesen
Ehegatten und Lebenspartner: Steuerklassenwahl – monatlich mehr netto
Bei Ehepaaren und Lebenspartnern kann durch die Wahl der richtigen Steuerklasse das monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen optimiert werden. Dabei gelten die nachfolgenden Überlegungen: 1. Erzielt einer der Partner mehr als 60 % des gemeinsamen Arbeitslohns, wird mit der Steuerklassenkombination III für den höher verdienenden Partner und V für seinen Partner der geringste Lohnsteuerabzug erreicht. …weiterlesen