Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn sie hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) wiedergibt (hier: „schriftlich“). Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.11.2013 …weiterlesen
Keine Gewährleistungsansprüche bei Schwarzgeldzahlung
Handwerk hat goldenen Boden. Manche Handwerker bessern ihr Einkommen zusätzlich dadurch auf, indem sie ihre Vergütung in bar und ohne Rechnungstellung kassieren und dabei dem Kunden die Mehrwertsteuer erlassen. Durch eine Änderung der Rechtsprechung des BGH ist hier allerdings für den Auftraggeber Vorsicht geboten. Während nämlich vormals eine solche Schwarzgeldabrede Gewährleistungsansprüche nicht entfallen ließ, hat …weiterlesen
BGH: Eltern haften grds. nicht für illegales Filesharing volljähriger Kinder
Mit Urteil vom 08.01.2014 (I ZR 169/12 „BearShare“) hat die Abmahnungsindustrie vor dem Bundesgerichtshof eine weitere Schlappe erlitten. Nachdem der BGH bereits im Jahr 2012 entschieden hatte, dass Eltern nicht haften, wenn sie ihren minderjährigen Kindern illegale Downloads zuvor verboten haben, hat der BGH nunmehr seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt und klargestellt, dass Eltern grundsätzlich nicht …weiterlesen
Kein fliegender Gerichtsstand beim Filesharing
Abmahner beim Filesharing bemühen oft den sog. fliegenden Gerichtsstand, behaupten also jedes Gericht in Deutschland sei zur Entscheidung zuständig. Während bislang diese Auffassung, ähnlich wie bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, von Literatur und Rechtsprechung meist geteilt wurde, finden sich nunmehr immer mehr Gerichte, die bei derartigen Fällen eine Anwendung des fliegenden Gerichtsstands ablehnen. So hat das Amtsgericht Hamburg in …weiterlesen
BFH: Sog. 1%-Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Der Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein Statussymbol. Wirtschaftlich lohnen tut er sich allerdings nur dann, wenn er auch tatsächlich stark genutzt wird. Wird ein betriebliches Kfz auch zu privaten Zwecken genutzt, ist nämlich für jeden Kalendermonat der privaten Nutzung ein Betrag in Höhe von 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich …weiterlesen