Wer wegen eines Wettbewerbsverstoßes (oder Urheberrechtsverstoßes) kostenpflichtig abgemahnt wird, der gibt oft, jedenfalls dann, wenn die Sache für ihn keine grundsätzliche Bedeutung hat und er (vernünftig) anwaltlich beraten ist, eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, ohne allerdings die verlangten Abmahnkosten zu bezahlen. Um mit der Unterlassungserklärung keine Präjudiz für die Sach- und Rechtslage zu bewirken, wird daher …weiterlesen
Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind steuerpflichtig, aber ermäßigt zu besteuern
Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, sind steuerpflichtig, wenn sie ab dem 01.01.2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Seitdem werden die einmaligen Leistungen, ebenso wie die laufenden Renten der berufsständischen Versorgungswerke, mit dem sog. Besteuerungsanteil, der im Jahr 2005 50 % betrug und der jährlich ansteigt, der …weiterlesen
Reisekosten ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte kann im Arbeitsvertrag bestimmt werden
Bislang war der Tätigkeitsschwerpunkt des Arbeitnehmers für die Beurteilung von beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) maßgebend. Dies ändert sich ab 2014. Künftig kann die „erste Tätigkeitsstätte“ regelmäßig durch eine entsprechende Festlegung im Arbeitsvertrag bestimmt werden. Arbeitsverträge sollten rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen überprüft und ggf. angepasst werden.weiterlesen
Mindestgröße als Einstellungsvoraussetzung kann weibliche Bewerber diskriminieren
Bei manchen Berufen, so beispielsweise eine Ausbildung zum Pilot, ist eine Mindestgröße erforderlich. Ein Luftverkehrsunternehmen hatte in einem Verbandstarifvertrag die Größe für Piloten von 1,65 m bis 1,98 m festgelegt und eine Bewerberin, die lediglich 1,61 m groß war, abgelehnt. Die abgelehnte Bewerberin hat gegen das Luftfahrtunternehmen auf Zahlung von Schadensersatz und Zahlung einer Entschädigung …weiterlesen
BGH: Auch Universitäten müssen Urheberrecht beachten
Die Digitalisierung macht auch vor den Universitäten nicht halt. Deshalb werden immer häufiger den Studierenden auf elektronischen Plattformen elektronische Lerninhalte zur Verfügung gestellt. Dies ist uneingeschränkt aber nur dann zulässig, wenn entweder die Universität selbst Urheber der Materialien ist oder aber der Urheber die Verbreitung lizenziert hat. Bei nicht lizenzierten Werken dürfen lediglich 12 % …weiterlesen