Die Berichterstattung der Presse ist stets gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen abzuwägen. Auch dann, wenn ein Elternteil oder beide Eltern prominent sind, bedeutet dies nicht, dass die Presse uneingeschränkt über die Kinder berichten darf. Insbesondere besteht grds. kein Interesse daran Vornamen und Alter der Kinder von Prominenten zu veröffentlichen. Die Adoptivtochter eines bekannten Moderators hatte sich …weiterlesen
Verstöße gegen Unterlassungstitel sind im Strengbeweis nachzuweisen
Unterlassungsschuldner, die gegen einen Unterlassungstitel verstoßen, müssen damit rechnen, dass der Unterlassungsgläubiger einen Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO stellt, also bei Gericht beantragt, dass wegen Verstoßes gegen Unterlassungstitel ein Ordnungsgeld, gegebenenfalls auch Ordnungshaft, verhängt wird. Während bei Unterlassungstiteln im einstweiligen Verfügungsverfahren die Glaubhaftmachung von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund ausreicht, wobei bei wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig die Eilbedürftigkeit …weiterlesen
Keine 0,5 Promillegrenze für E-Bikes
E-Bikes liegen im Trend. Wer einmal mit einer solchen elektronischen Tretkraftunterstützung eine Fahrradtour unternommen hatte, der möchte nicht mehr darauf verzichten. Auch, wenn solche E-Bikes optisch wie normale Fahrräder aussehen, werden diese von manchen Gerichten als Kraftfahrzeuge eingestuft, so dass die 0,5 Promillegrenze des § 24 a StVG auch für das Führen eines E-Bike gelten soll. …weiterlesen
Abmahnradar: Abmahnung durch Anwaltskanzlei BPM legal
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Münchner Rechtsanwaltskanzlei BPM legal vor, die im Auftrag der Firma Crome Art Imaging GmbH & Co. KG Markenschutzrechte und Namensrechte an der Bezeichnung „Crome Art“ geltend macht. Eine Besonderheit ist, dass von dem Abgemahnten nicht nur Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren aus einem hohen Gegenstandswert von 96.000 € geltend gemacht werden, sondern …weiterlesen
Kein „fliegender“ Gerichtsstand in Filesharing-Fällen
Werden Rechtsverletzungen im Internet begangen, dann gilt grundsätzlich ein sog. fliegender Gerichtsstand. Dies bedeutet, dass der Anspruchsteller bei jedem Gericht, in dessen Bezirk die Rechtsverletzung begangen werden kann, seine Ansprüche rechtshängig machen kann. Damit wird der Grundsatz durchbrochen, dass grundsätzlich die Klage am Wohnsitz des Beklagten einzureichen ist. Abmahnkanzleien, die meist bundesweit Abmahnungen aussprechen suchen …weiterlesen