Werden Rechtsverletzungen im Internet begangen, dann gilt grundsätzlich ein sog. fliegender Gerichtsstand. Dies bedeutet, dass der Anspruchsteller bei jedem Gericht, in dessen Bezirk die Rechtsverletzung begangen werden kann, seine Ansprüche rechtshängig machen kann. Damit wird der Grundsatz durchbrochen, dass grundsätzlich die Klage am Wohnsitz des Beklagten einzureichen ist. Abmahnkanzleien, die meist bundesweit Abmahnungen aussprechen suchen …weiterlesen
BFH: Zur Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
Wer Angehörige beschäftigt, hat oft das Problem, dass das Finanzamt die gezahlten Löhne nicht als Betriebsausgaben anerkennen möchte. Jedenfalls dann, wenn nicht der Nachweis geführt werden kann, dass den Ausgaben auch tatsächlich Arbeitsleistungen gegenübergestanden haben. Ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist, wird anhand eines Fremdvergleichs beurteilt. Dass das Finanzamt manchmal über das Ziel …weiterlesen
Arbeitnehmer, die nicht an Weihnachtsfeier teilnehmen, haben keinen Anspruch auf den Anwesenden ausgehändigtes Überraschungsgeschenk
Ein Handelskonzern mit 100 Mitarbeitern hatte letztes Jahr bei der Weihnachtsfeier seine Arbeitnehmer damit überrascht, dass jeder anwesende Arbeitnehmer als Überraschung ein iPad mini erhalten hat. Der Arbeitgeber wollte mit dieser nicht angekündigten Geschenkaktion die in der Vergangenheit geringe Teilnehmerzahl an Betriebsfeiern steigern und hat das iPad deshalb nur an die anwesenden Mitarbeiter verschenkt. Dies …weiterlesen
Kosten für Wertgutachten bei Scheidung steuerlich nicht absetzbar
Sind bei einer Scheidung Immobilien im Spiel und geht es um Ansprüche auf Zugewinnausgleich, dann sind die Ehegatten oft unterschiedlicher Auffassung über den Wert der Immobilie. Wer hier außergerichtlich, um seiner Auskunftspflicht zu genügen, ein Sachverständigengutachten zur Wertermittlung einholt, der kann die dafür angefallenen Kosten nicht steuerlich geltend machen. Da das Gesetz keine Verpflichtung zur …weiterlesen
OLG München: Internet-Versandhändler haftet nicht für Urheberrechtsverstöße in E-Books
Internet-Versandhändler haften nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.10.2013 (29 U 885/13) nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen E-Books. Das Gericht verglich den Online-Vertrieb in seiner Entscheidung mit dem Buchhandel, der auch nicht den Inhalt seines Sortiments auf etwaige Urheberrechtsverstöße abklopfen könne. Anmerkung: Der Internet-Versandhändler hatte auf die Abmahnung zwar dahingehend reagiert, …weiterlesen