In den letzten Monaten des Jahres finden in vielen Unternehmen Betriebsfeiern statt. Ob Kegelbahn, Essen im Restaurant oder das gemeinsame Beisammensein in der Firma – der Fiskus schaut bei solchen Feiern genau hin. Gerade rechtzeitig vor der Weihnachtszeit veröffentlichte der BFH zwei neue Urteile zur 110 Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen.weiterlesen
Anknüpfung an gesetzliche Altersgrenze auch bei festen freien Mitarbeitern zulässig
Arbeitnehmer, die die Altersgrenze erreicht haben, müssen in Ruhestand gehen. Gleichgültig, ob sie wollen oder nicht. Eine Altersdiskriminierung ist darin nicht zu sehen. Was aber ist mit freien Mitarbeitern, wenn der Auftraggeber plötzlich die Zusammenarbeit mit der Begründung abgelehnt, dass die gesetzliche Altersgrenze erreicht sei? Auch dies ist rechtens, jedenfalls bei so genannten festen Freien, …weiterlesen
Regelungen in AGB der Banken, wonach der Erbe stets zu seiner Legitimation einen Erbschein vorlegen muss, sind unwirksam
In den AGB vieler Sparkassen und Banken sind Regelungen enthalten, wonach der Erbe sein Erbrecht stets durch Vorlage des Erbscheins nachzuweisen hätte. Derartige Klauseln verstoßen jedoch gegen § 307 BGB, weil sie Privatkunden unangemessen benachteiligen, wie nunmehr der BGH in seinem Urteil vom 08.10.2013 (XI ZR 401/12) festgestellt hat. Der Erbe ist von Rechts wegen nämlich …weiterlesen
Unerhörte Vorgänge – Anwälte illegal abgehört
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ von dieser Woche, hören Ermittlungsbehörden – entgegen der bestehenden Rechtslage – auch Gespräche zwischen Mandanten und ihren Anwälten ab. Der DAV hat mit einer Pressemitteilung dieses Verhalten als unerhörten Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien abgekanzelt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist dies nicht hinnehmbar. Gegen diese Auffassung hat die Bundesanwaltschaft …weiterlesen
Vorsicht Falle: Eigennutzung einer spanischen Immobilie bei Vorschaltung einer Kapitalgesellschaft kann zu steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen führen
Es entspricht wohl gängiger Praxis und Empfehlung einschlägiger Verkehrskreise, beim Ankauf einer spanischen Ferienimmobilie eine spanische Kapitalgesellschaft zu errichten und als Eigentümerin der Immobilie „vorzuschalten“, vorzugsweise, um spanische Wertzuwachs- und Erbschaftsteuern zu „ersparen“, aber auch aus Gründen der Haftungsbeschränkung sowie der Anonymität. Dieses Gestaltungsmodell kann jedoch in Deutschland „teuer“ werden, weil für die Immobiliennutzung meistens …weiterlesen