Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Manche Fehler können dabei so schwerwiegend sein, dass der Arbeitgeber nicht mit einer Ermahnung oder Abmahnung reagieren möchte, sondern kurzerhand die Kündigung ausspricht. So hatte in einem nunmehr in einem vom LAG Hessen (Urteil vom 07.02.2013, Az.: 9 Sa 1315/12) entschiedenen Fall das Gericht darüber zu befinden, ob ein Fehler bei …weiterlesen
Keine wirksame Schriftsatzkündigung bei Verwendung von EGVP
Gerade in mietrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt es vor, dass neben der den Rechtsstreit auslösenden Ausgangskündigung im Rahmen des Verfahrens schriftsätzlich weitere Kündigungen ausgesprochen werden. Diese werden für gewöhnlich jedenfalls dann wirksam, wenn dem Empfänger eine beglaubigte Abschrift des Schriftsatzes zugestellt worden ist. Dass der elektronische Schriftverkehr, durch den bei einigen Gerichten bereits rechtswirksam Schriftsätze …weiterlesen
Steuerschlupfloch für „Cash-GmbHs“ geschlossen
Mit dem aktuell beschlossenen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die erbschaftsteuerliche Befreiungsmöglichkeit bei der Übertragung von GmbH-Anteilen abgeschafft, wenn das Gesellschaftsvermögen zu mehr als 20 % aus Barvermögen, Bankguthaben oder (Geld-)Forderungen besteht. Dies gilt erstmals für Erwerbsvorgänge, für die die Steuer nach dem 06.06.2013 entsteht. Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). …weiterlesen
Achtung bei Verwendung von salvatorischen Klauseln in Mietverträgen
Dem Mieter darf die Verpflichtung zur Versiegelung des Parkettbodens nicht einfach aufgebürdet werden. Dies ist vielmehr Sache des Vermieters. Durch eine derartige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Mieter unangemessen benachteiligt. Dies ist gefestigte Rechtsprechung. Der BGH (Beschl. v. 05.03.2013 – XIII ZR 137/12) hatte sich nunmehr mit einem Fall zu beschäftigen, in dem …weiterlesen
Steuerliche Hinweise für Hochwassergeschädigte
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- …weiterlesen