Endet das Arbeitsverhältnis, dann entsteht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oftmals Streit über die Formulierung des Arbeitszeugnisses. Gesetzlich geregelt ist dabei, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer durchschnittlichen Leistungsbeurteilung hat. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung, so muss er dies im Falle eines Rechtsstreits beweisen. Möchte dagegen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer …weiterlesen
Neue Sachbezugswerte ab 2013
Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Bundesrats-Drucksache 673/12) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2013 insgesamt 224 € (bis 2012: 219 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt: Frühstück: 48 € Mittag-/Abendessen (jeweils): 88 € monatlich. Für unentgeltliche oder verbilligte …weiterlesen
Wir wünschen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2013
Ein turbulentes Jahr geht zu Ende. Der Brand, der in unseren Kanzleiräumen in der Nacht des 03.01.2012 ausgebrochen war, hat bereits signalisiert, dass uns ein „heißes Jahr“ bevorstehen wird. Obwohl wir die Kanzlei vorübergehend in andere Büroräume verlegen mussten und erst nach 5 Monaten Generalssanierung wieder zurück in die Bahnhofstraße kehren konnten, haben wir das …weiterlesen
Beitrag für den Basistarif der PKV beträgt 2013 EUR 610,31
Für viele ältere Menschen werden die ständig steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter zur Kostenfalle. Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber einen sog. Basistarif festgeschrieben, zu dem die private Krankenversicherung zur „Kassenleistung“ auf Wunsch ihre Mitglieder weiterversichern muss, wenn diese sich die hohen Beiträge nicht weiter leisten können oder wollen.weiterlesen
LG München I: Kein Beginn der Verjährungsfrist nach § 11 UWG durch „Marktbeobachtungspflicht“
In wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten versucht sich der Unterlassungsschuldner oftmals damit zu verteidigen, dass der geltend gemachte Anspruch bereits verjährt sei, weil der Gläubiger anlässlich einer vorangegangenen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung Gelegenheit gehabt hätte, dem nunmehr gerügten Rechtsverstoß zu entdecken und zu rügen.weiterlesen